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Bund-Länder Arbeitsgruppe Feldmaus-Management
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Ziele und Aufgaben

 

Die Bund-Länder Arbeitsgruppe Feldmausmanagement  soll ein Gremium zur Abstimmung zwischen Bundes- und Landesbehörden zu Maßnahmen des Feldmaus-Managements sowie zur Entwicklung nachhaltiger Methoden des Feldmaus-Managements sein. Bei Populationsmanagement und Schadensvermeidung ist der Gesamtkontext von Pflanzen-, Umwelt-, Tier- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Ferner dient die Bund-Länder Arbeitsgruppe Feldmausmanagement zur Erörterung dringender Forschungsfragen.


Monitoring zum Feldmausauftreten in relevanten Kulturen

  • Abstimmung gemeinsamer Monitoringprogramme
  • Festlegung einheitlicher Methoden für das Monitoring auf Beobachtungsschlägen bzw. Indikatorflächen in Risikogebieten

Erhebungen und Untersuchungen zur Schadrelevanz von Feldmäusen

  • Bewertung von Feldmausschäden auf der Grundlage aktueller wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Kosten-Nutzen-Analysen, Schadschwellen und Bekämpfungsrichtwerte im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes
  • Jährliche Ermittlung und Bewertung von Feldmausschäden an relevanten Kulturen

Abstimmung von Forschungsfragen

  • Formulierung gemeinsamer Ziele
  • Weiterentwicklung und Validierung des Prognosemodells „Feldmaus-Massenvermehrungen“ des JKI
  • Abgestimmte Versuchstätigkeit zu verschiedenen Maßnahmen des langfristigen und großräumigen  Populationsmanagements
  • Zentrale Bereitstellung von Versuchs- und Forschungsergebnissen sowie von Managementmethoden

Abstimmung bei Ausnahmeregelungen

  • Kontinuierliche Abstimmung zu Möglichkeiten und Verfahrensabläufen bei Ausnahmeregelungen zu alternativen und chemischen  Managementmaßnahmen
  • Erfahrungsaustausch der Länder zu Ausnahmeregelungen für Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Kulturland (Bodenbearbeitung, Fruchtfolge u.a.) bzw. Managementmaßnahmen auf angrenzendem Nichtkulturland
  • Anwendung von Rodentiziden
  • Ggf. gemeinsame Vorbereitung und Antragstellung z.B. durch Pflanzenschutzdienste der Länder
  • Abstimmung zu Notfallgenehmigungen zwischen den beteiligten Behörden