Zum Inhalt springen
Zur Hauptnavigation springen
Gehe zur Startseite des AT-Dokumente.
Suche öffnen
Gehe zur Startseite des AT-Dokumente.
AT-Dokumente
EN Suche öffnen

Datei zum Download:

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Nach Auslaufen des Investitionsprogramms Landwirtschaft (IuZ) der Landwirtschaftlichen Rentenbank zum 31.12.2024 sind Maschinen und Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wieder im Rahmen des aktuellen Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) in der Förderperiode von 2023 bis 2027 förderfähig. Voraussetzung zur Förderung von Pflanzenschutzgeräten ist eine Anerkennungs- oder ENTAM-Prüfung der Geräte durch das Julius Kühn-Institut. Alle förderfähigen Geräte sind in der „Förderliste zur Investitionsförderung“ aufgeführt. 

Die Förderliste wird nach Bedarf aktualisiert. Sie kann um zukünftig geprüfte Geräte ergänzt werden, es können aber auch Geräte aus der Liste herausfallen. JKI-anerkannte Geräte werden nur für die Dauer des Anerkennungszeitraums (5 Jahre) geführt. Bei ENTAM geprüften Geräten darf die Veröffentlichung des Prüfberichts nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Das Auslaufen der Förderfähigkeit ist in der Spalte „anerkannt bis“ abzulesen. 

Die Umsetzung des AFP-Programms obliegt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Klimaschutzes“ (GAK) den Ländern. Die Länder informieren eigenständig über die Förderangebote vor Ort.

Bei Fragen zur „Förderliste zur Investitionsförderung“ des JKI wenden Sie sich bitte an:

Magnus Tomforde

E-Mail: pruefung-at@  julius-kuehn.  de

Telefon: 03946 47-6756