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Abdrift Mindernde Sägeräte

Saatgutbehandlungseinrichtungen

+++ Hinweis +++

Die Checklisten für Getreide, Mais, Raps und Gemüse (Stand 01.04.2024) sowie die JKI-Richtlinie 5-1.1 gelten ab dem 01.06.2024.

Anträge für Saatgutbehandlungseinrichtungen können an folgende Adresse gesendet werden:
pruefung-beizstelle@  julius-kuehn.  de

Inhalt: Saatgut und Aussaat

Im Frühjahr 2008 kam es in der Oberrheinebene durch die Abdrift von Beizstaub nach der Maisaussaat zu einem erheblichen Bienensterben.  Seitdem wurde der Schutz der Bienen und anderer Bestäuberinsekten bei der Zulassung und der Anwendung von Saatgutbehandlungsmitteln stärker berücksichtigt. Das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verantwortliche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat seitdem mittelspezifisch Anwendungsbestimmungen erteilt, die sich auf vom JKI geprüfte Beiz- und Sägeräte beziehen.

Eine dieser Anwendungsbestimmungen fordert, dass die Behandlung des Saatguts in Einrichtungen erfolgen muss, welche Qualitätssysteme zur Staubminderung installiert haben. Andere Auflagen schreiben die Aussaat von behandeltem Saatgut mit abdriftmindernden Sägeräten vor. Erste Festlegungen wurden dahingehend getroffen, dass die Staubmenge im Saatgutsack um 90 % und die Abdrift der verwendeten Sägeräte ebenfalls um 90 % gegenüber dem Stand von 2008 gemindert werden müssen.

Saatgutbehandlung verbessern

Durch ein Prüfsystem für Saatgutbehandlungsanlagen welches von den Zulassungsbehörden und führenden Verbänden der Saatgutherstellung entwickelt wurde, soll bereits während der Saatgutbehandlung die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert werden. Bestandteil dieser Prüfung ist ein Vor-Ort-Termin, bei dem Mitarbeiter des JKI die Anlagen anhand von Checklisten überprüfen. Dabei wird zum einen der Fokus auf technische Lösungen, wie z.B. eine verbesserte Staubabsaugung gelegt und zum anderen eine schonende Behandlung des Saatguts während der Vor- und Nachbereitung gefordert. Außerdem wird durch eine kontinuierliche Beprobung des Saatgutes der Staubanteil mit Hilfe des Heubachtests ermittelt.

Bei erfolgreich durchgeführter Prüfung erfolgt eine Eintragung in die Liste der „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“. Werden Saatgutbehandlungseinrichtungen durch ein Zertifizierungssystem, das vom JKI anerkannt ist, geprüft und zertifiziert, so werden diese ebenfalls vom JKI gelistet.

Sägeräte optimieren

Zusätzlich zur Saatgutbehandlung spielt der Aussaatprozess als Expositionspfad eine wichtige Rolle. Durch Umrüstsätze für pneumatische Sägeräte wurde in diesem Bereich eine deutliche Risikominderung erreicht.

Nach einer erfolgreichen Prüfung des Sägerätes wird der Gerätetyp durch das JKI gelistet und erfüllt somit die erhöhten Anforderungen der Abdriftminderung.

Granulatstreuer prüfen

Für bestimmte Anwendungen von Granulaten als Pflanzenschutzmittel, z.B. im Kartoffelanbau, sind Granulatstreuer erforderlich, die spezifische Eigenschaften erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass das Granulat vollständig in den Boden eingearbeitet wird. Diese Merkmale gehen teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Geräte, die die Anforderungen erfüllen, werden nach einer Prüfung am JKI in die Liste der Granulatstreugeräte eingefügt. Das BVL kann in seinen Anwendungsbestimmungen auf diese Liste verweisen.