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Abdrift Mindernde Sägeräte
Heubachmethode
Beizgeräte: JKI-Listung
Saatgutbehandlungseinrichtungen
+++ Hinweis +++
Die Checklisten für Getreide, Mais, Raps und Gemüse (Stand 27.02.2025) sowie die JKI-Richtlinie 5-1.1 (Stand 27.02.2025) gelten ab dem 01.06.2025.
Checklisten [Stand: 27.02.2025] gültig ab 01.06.2025
- Checkliste Gemüsebeizstelle
- Checkliste Getreidebeizstelle
- Checkliste Maisbeizstelle
- Checkliste Rapsbeizstelle
- Checkliste Rübenbeizstelle
- Checkliste Zwischenprüfung Gemüsebeizstelle
- Checkliste Zwischenprüfung Getreidebeizstelle
- Checkliste Zwischenprüfung Maisbeizstelle
- Checkliste Zwischenprüfung Rapsbeizstelle
- Checkliste Zwischenprüfung Rübenbeizstelle
Checklisten [Stand: 01.04.2024]
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Checkliste Gemüsebeizstelle
[Stand 01.04.2024] -
Checkliste Getreidebeizstelle
[Stand 01.04.2024] -
Checkliste Maisbeizstelle
[Stand 01.04.2024] -
Checkliste Rapsbeizstelle
[Stand 01.04.2024] -
Checkliste Rübenbeizstelle
[Stand 01.04.2024] -
Checkliste Zwischenprüfung Gemüsebeizstelle
[Stand 01.04.2024] -
Checkliste Zwischenprüfung Getreidebeizstelle
[Stand 01.04.2024] -
Checkliste Zwischenprüfung Maisbeizstelle
[Stand 01.04.2024] -
Checkliste Zwischenprüfung Rapsbeizstelle
[Stand 01.04.2024] -
Checkliste Zwischenprüfung Rübenbeizstelle
[Stand 01.04.2024]
Checkliste Kleinstmengen Versuchswesen Pflanzenzüchtung
Richtlinie 5-1.1
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5-1.1 Verfahren und Anforderungen an Saatgutbehandlungseinrichtungen zur Eintragung in die Liste der Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung
* NEU * [Stand 01.03.2025] gültig ab 01.06.2025 -
5-1.1 Verfahren und Anforderungen an Saatgutbehandlungseinrichtungen zur Eintragung in die Liste der Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung
[Stand 30.04.2024]
Listen zur Saatgutbehandlungseinrichtung
Antrag Beizstelle
Anträge für Saatgutbehandlungseinrichtungen können an folgende Adresse gesendet werden:
pruefung-beizstelle@julius-kuehn.de
Onlinenantrag bei Bund.ID: Anmeldung möglich mit Onlineausweis oder Elsterzertifikat
Allgemeine Dokumente
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Tätigkeitsmatrix
* NEU * [Stand Februar 2025] -
Anforderungen an Prozessbeschreibungen für die Prüfung von Saatgutbehandlungseinrichtungen zur Staubminderung durch das JKI
* NEU * [Stand Februar 2025] -
Zwischenprüfung: notwendige Dokumente zur Listung von Beizstellen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung
* NEU * [Stand Februar 2025] -
Grundlagen für die Prüfung von "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" für eine JKI-Listung
[Stand 14.06.21] -
Prüfung von Saatgutbehandlungseinrichtungen - Begriffsdefinitionen
[Stand: 01.04.2024] -
Hinweise zur Listung von Beizstellen bei bereits erfolgter Zertifizierung/Prüfung durch Dritte und Abrechnung der Listung
[Stand1/2022]
Inhalt: Saatgut und Aussaat
Im Frühjahr 2008 kam es in der Oberrheinebene durch die Abdrift von Beizstaub nach der Maisaussaat zu einem erheblichen Bienensterben. Seitdem wurde der Schutz der Bienen und anderer Bestäuberinsekten bei der Zulassung und der Anwendung von Saatgutbehandlungsmitteln stärker berücksichtigt. Das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verantwortliche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat seitdem mittelspezifisch Anwendungsbestimmungen erteilt, die sich auf vom JKI geprüfte Beiz- und Sägeräte beziehen.
Eine dieser Anwendungsbestimmungen fordert, dass die Behandlung des Saatguts in Einrichtungen erfolgen muss, welche Qualitätssysteme zur Staubminderung installiert haben. Andere Auflagen schreiben die Aussaat von behandeltem Saatgut mit abdriftmindernden Sägeräten vor. Erste Festlegungen wurden dahingehend getroffen, dass die Staubmenge im Saatgutsack um 90 % und die Abdrift der verwendeten Sägeräte ebenfalls um 90 % gegenüber dem Stand von 2008 gemindert werden müssen.
Saatgutbehandlung verbessern
Durch ein Prüfsystem für Saatgutbehandlungsanlagen welches von den Zulassungsbehörden und führenden Verbänden der Saatgutherstellung entwickelt wurde, soll bereits während der Saatgutbehandlung die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert werden. Bestandteil dieser Prüfung ist ein Vor-Ort-Termin, bei dem Mitarbeiter des JKI die Anlagen anhand von Checklisten überprüfen. Dabei wird zum einen der Fokus auf technische Lösungen, wie z.B. eine verbesserte Staubabsaugung gelegt und zum anderen eine schonende Behandlung des Saatguts während der Vor- und Nachbereitung gefordert. Außerdem wird durch eine kontinuierliche Beprobung des Saatgutes der Staubanteil mit Hilfe des Heubachtests ermittelt.
Bei erfolgreich durchgeführter Prüfung erfolgt eine Eintragung in die Liste der „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“. Werden Saatgutbehandlungseinrichtungen durch ein Zertifizierungssystem, das vom JKI anerkannt ist, geprüft und zertifiziert, so werden diese ebenfalls vom JKI gelistet.
„Anerkannt werden Zertifikate vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg/LTZ, von Getreidefonds Z-Saatgut/QSS BeiZplus und von SeedGuard.“
Sägeräte optimieren
Zusätzlich zur Saatgutbehandlung spielt der Aussaatprozess als Expositionspfad eine wichtige Rolle. Durch Umrüstsätze für pneumatische Sägeräte wurde in diesem Bereich eine deutliche Risikominderung erreicht.
Nach einer erfolgreichen Prüfung des Sägerätes wird der Gerätetyp durch das JKI gelistet und erfüllt somit die erhöhten Anforderungen der Abdriftminderung.
Granulatstreuer prüfen
Für bestimmte Anwendungen von Granulaten als Pflanzenschutzmittel, z.B. im Kartoffelanbau, sind Granulatstreuer erforderlich, die spezifische Eigenschaften erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass das Granulat vollständig in den Boden eingearbeitet wird. Diese Merkmale gehen teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Geräte, die die Anforderungen erfüllen, werden nach einer Prüfung am JKI in die Liste der Granulatstreugeräte eingefügt. Das BVL kann in seinen Anwendungsbestimmungen auf diese Liste verweisen.