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Inhalt: Pflanzenstärkungsmittel

Was sind Pflanzenstärkungsmittel?

Gemäß § 2 Nr. 10 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) sind Pflanzenstärkungsmittel
Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die

  • ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der VErordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder
  • dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.

Pflanzenstärkungsmittel sind in überwiegender Zahl keine chemisch-synthetischen Produkte, sondern natürlichen Ursprungs. Es ist daher naturgemäß schwierig, die Pflanzenstärkungsmittel in definierte Gruppen oder Kategorien einzuordnen.

Pflanzenstärkungsmittel – Einteilung nach der Zusammensetzung

  • Stärkungsmittel auf anorganischer Basis
  • SiO2 und Silikate (Gesteinsmehle), CaCO3, Al2O3, NaHCO3 ...
  • Stärkungsmittel auf organischer Basis
  • Algenextrakte, Huminsäuren, Pflanzenextrakte, -aufbereitungen und -öle, Wachse, tierische Produkte
  • Homöopathika
  • Homöopathische (potenzierte) Form aller unter Punkt 1 und 2 genannten Ausgangsstoffe
  • Präparationen auf mikrobieller Basis

Das Mitteilungsverfahren

Das Inverkehrbringen eines Pflanzenstärkungsmittels ist dem BVL vorab mitzuteilen. Nähere Informationen finden sie auf der Seite des BVL.

Archiv Pflanzenstärkungsmittel

Die bis zum 14. Februar 2012 rechtmäßig gelisteten Pflanzenstärkungsmittel sind in einem sogenannten "Archiv Pflanzenstärkungsmittel" weiterhin recherchierbar, da viele Informationen über die Wirkungsweise von Inhaltsstoffen sonst verloren gehen würden. Siehe https://archiv-pflanzenstaerkungsmittel.julius-kuehn.de