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Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV)
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Ansprechpersonen

Dr. Jens Pistorius
Institut für Bienenschutz
Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Messeweg 11-12
38104 Braunschweig
jens.pistorius@  julius-kuehn.  de
Tel: 0049 - (0)3946 47-7200


David Thorbahn
Institut für Bienenschutz
Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Messeweg 11-12
38104 Braunschweig
david.thorbahn@  julius-kuehn.  de
Tel: 0049 - (0)3946 47-7206

Inhalt: Jahresberichte

Jahresbericht der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen für 2023

JKI, Institut für Bienenschutz

Autoren: Jens Pistorius, David Thorbahn, Julia Kehmstedt

Mitwirkende: Christiane Klein, Kerstin Paulutt, Benjamin Grasz, Lilyana Petrova

Nach § 57 (2) 11 Pflanzenschutzgesetz hat das Julius Kühn-Institut die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Im Berichtsjahr 2023 wurden der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen 50 Bienenschadensfälle mit 306 geschädigten Völkern von 50 betroffenen Imkern aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldet, bei denen eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder nichtlandwirtschaftliche Biozide als Schadensursache vermutet wurde. Die meisten Schadensmeldungen kamen aus Bayern und Niedersachsen (je 10), gefolgt von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (je 6), Hessen (4), Sachsen (3), Schleswig-Holstein, Saarland, Brandenburg und Thüringen (je 2) sowie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Hamburg (je 1). Aus  Rheinland-Pfalz und Berlin wurden keine Schadensfälle gemeldet. Das Ausmaß der Schädigung reichte von einzelnen toten Bienen bis hin zu Totalverlusten von Völkern. In einigen Fällen waren Verluste ganzer Stände zu beklagen.

Zur Klärung der Schadensursache wurden von den betroffenen Imkern bzw. den beteiligten Institutionen 53 Bienenproben, 19 Pflanzenproben, 1 Proben mit Waben und 1 mit sonstigen Materialien eingesandt. Die Probennahme und Einsendung der Proben erfolgte in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Zu 36 Schadensfällen wurde geeignetes Bienenmaterial eingesandt, so dass eine Untersuchung zum Nachweis einer Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel bzw. Biozide durchgeführt werden konnte. Bei 14 Schadensfällen war das Probenmaterial zu gering, zu alt oder aus anderen Gründen für eine aussagekräftige Untersuchung nicht geeignet.

In über der Hälfte der Fälle (56%) konnten von den betroffenen Imkern keine Angaben zur wahrscheinlichen Schadensursache gemacht werden, in 24% der Fälle wurden Pflanzenschutzmaßnahmen in den Kulturen Obst, Raps, Getreide, Ackerbohne und Buchsbaum vermutet. In 20% der Fälle wurde Frevel (mutwillige Vergiftung) vermutet.

Geeignete Bienen- und Pflanzenproben wurden zunächst in einem Biotest mit den Larven der Gelbfiebermücke Aedes aegypti L. auf Anwesenheit toxischer Substanzen untersucht. Bei 33 Schadensfällen war aufgrund der biologischen Testergebnisse nicht auszuschließen, dass das Bienenmaterial Rückstände bienentoxischer Pflanzenschutzmittel oder Biozide enthält. Entsprechende Proben wurden daraufhin chemisch mittels hochempfindlicher LC-MS/MS und GC/MS Technik auf 200 Wirkstoffe aus zugelassenen und nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, nichtlandwirtschaftlichen Bioziden und Varroabekämpfungsmitteln untersucht, darunter 147 Insektizide, Akarizide und Nematizide. Sofern Pflanzenproben von behandelten Kulturen vorlagen, bei denen sich im Biotest ebenfalls Hinweise auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ergaben, wurde sowohl Bienen- als auch Pflanzenmaterial zusätzlich auf zahlreiche nicht bienentoxische Wirkstoffe aus Herbiziden und Fungiziden untersucht, die der Zuordnung von Bienen- und Pflanzenproben dienen (insgesamt 294 Wirkstoffe).

Bei 6 Schadensfällen konnte aufgrund des Biotests eine Kontamination des Bienenmaterials mit bienentoxischen Substanzen weitgehend ausgeschlossen werden. Eine aufwendige chemische Untersuchung wurde in diesen Fällen nicht veranlasst, um die Bearbeitungszeiten anderer Schadensfälle zu verringern. Bei 30 Schadensfällen konnte eine Kontamination des Bienenmaterials mit bienentoxischen Substanzen nicht ausgeschlossen werden und es wurde eine chemische Untersuchung veranlasst.

Bei der routinemäßigen Untersuchung auf Befall mit dem Darmparasiten Nosema apis bzw. N. ceranae wurden in 23 von 36 untersuchten Bienenproben Sporen des Erregers gefunden. In 7 Bienenproben wurde ein erhöhter bzw. starker Befall festgestellt, der vermuten lässt, dass die betroffenen Völker latent oder akut an Nosemose erkrankt waren. Bei den übrigen Proben war der Nosema-Befund unauffällig.

Bei 36 Bienenproben wurde Pollen aus dem Haarkleid oder den Pollenhöschen der Bienen entnommen und lichtmikroskopisch untersucht, um Hinweise auf die zuletzt beflogenen Pflanzen bzw. Kulturen zu erhalten. Der Pollen wurde anhand von Größe, Form, Oberflächenstruktur und anderen Merkmalen bestimmt und den entsprechenden Pflanzenfamilien bzw. -gattungen zugeordnet. Die Ergebnisse der Pollenanalyse können bei Bienenschäden durch Pflanzenschutzmittel wichtige Hinweise auf die schadensursächliche Kultur und damit auf den potentiellen Schadensverursacher liefern.

In 7 von 30 vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen wurden bei der chemischen Untersuchung bienentoxische Wirkstoffe im Bienenmaterial nachgewiesen (~ 23%). Die schadensursächlichen Wirkstoffe sind in Tabelle 1 dargestellt. Bei 2 dieser Fälle handelt es sich um Insektizide, die in bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung B2 (Blütenanwendung nur abends nach dem Bienenflug) enthalten sind. In 4 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die eindeutig aus Bioziden stammen und vermutlich gezielt in die betroffenen Bienenvölker eingebracht wurden (Frevel). In einem Schadensfall wurde ein Insektizid in Spuren nachgewiesen, dass vermutlich aus Bioziden stammt, aber auch in Präparaten gegen Fellparasiten bei Hunden und Katzen eingesetzt wird und nach Fellkontakt über den Probennehmer in das Probenmaterial gelangt sein könnte.

Schadensursachliche Wirkstoffe bei Bienenschäden im Jahr 2023:

Die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchungen wurden den Einsendern des Probenmaterials zugeschickt. Insgesamt wurden 36 biologische und 30 chemische Befunde erstellt. Für alle vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfälle wurde zudem eine abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse erstellt und den Einsendern zusammen mit dem chemischen Befund zugeschickt. Sämtliche Befunde wurden den zuständigen Pflanzenschutzdiensten zur Information mitgeteilt.

Von den bundesweit insgesamt 7 Schadensfällen, bei denen eine Vergiftung der Bienen durch bienentoxische Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden (einschließlich Frevel) aufgrund der Untersuchungsergebnisse wahrscheinlich oder zumindest nicht auszuschließen war, waren insgesamt 15 Imker mit 87 Bienenvölkern betroffen. Der Anteil möglicher Vergiftungsschäden an den biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen durch Wirkstoffe, die in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, betrug ca. 7% (2 Schadensfälle). Davon betroffen waren 2 Imker mit 16 Bienenvölkern. Ursache waren wahrscheinlich Fehlanwendungen von als B2 eingestuften Insektiziden während des Bienenfluges in blühenden Kulturen, was einen Verstoß gegen die Bienenschutzverordnung darstellt. Bei 5 Schadensfällen (ca. 17%) wurden Biozid-Wirkstoffe in teils hohen Dosierungen aus sogenannten Frevelschäden nachgewiesen. In den verbleibenden 23 biologisch-chemisch untersuchten Bienenschadensfälle konnten mit der hochempfindlichen Rückstandsanalytik der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen keine bienentoxischen Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden in den geschädigten Bienen nachgewiesen werden.

Die Anzahl der insgesamt gemeldeten Schäden an Bienenvölkern sowie der Anteil der wahrscheinlichen Vergiftungsschäden durch PSM-Wirkstoffe lag unter dem des Vorjahres und insgesamt auf einem historisch niedrigen Niveau.

Jahresbericht der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen für 2022

JKI, Institut für Bienenschutz

Autoren: Jens Pistorius, David Thorbahn, Gabriela Bischoff

Mitwirkende: Christiane Klein, Kerstin Paulutt, Benjamin Grasz, Hartmut Nowak

Nach § 57 (2) 11 Pflanzenschutzgesetz hat das Julius Kühn-Institut die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Im Berichtsjahr 2022 wurden der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen 73 Bienenschadensfälle mit 657 geschädigten Völkern von 75 betroffenen Imkern aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldet, bei denen eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder nichtlandwirtschaftliche Biozide als Schadensursache vermutet wurde. Die meisten Schadensmeldungen kamen aus Bayern (18), gefolgt von Baden-Württemberg (12), Sachsen (8), Nordrhein-Westfalen (5), Hessen (4), Niedersachsen (5), Thüringen (5), Schleswig-Holstein (4), Brandenburg (3), Mecklenburg-Vorpommern (3), Sachsen-Anhalt (2), Berlin (2), Rheinland-Pfalz (1), Hamburg (1) und Saarland (0). Das Ausmaß der Schädigung reichte von einzelnen toten Bienen bis hin zu Totalverlusten von Völkern. In einigen Fällen waren Verluste ganzer Stände zu beklagen.

Zur Klärung der Schadensursache wurden von den betroffenen Imkern bzw. den beteiligten Institutionen 83 Bienenproben, 23 Pflanzenproben, 1 Proben mit Waben und 4 mit sonstigen Materialien eingesandt. Die Probennahme und Einsendung der Proben erfolgte in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Zu 49 Schadensfällen wurde geeignetes Bienenmaterial eingesandt, so dass eine Untersuchung zum Nachweis einer Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel bzw. Biozide durchgeführt werden konnte. Bei 24 Schadensfällen war das Probenmaterial zu gering, zu alt oder aus anderen Gründen für eine aussagekräftige Untersuchung nicht geeignet.

In über der Hälfte der Fälle (55%) konnten von den betroffenen Imkern keine Angaben zur wahrscheinlichen Schadensursache gemacht werden, in 19% der Fälle wurden Pflanzenschutzmaßnahmen in den Kulturen Obst, Raps, Getreide, Mais, Senf und  Zuckerrüben bzw. auf Bahngleisen vermutet. In 26% der Fälle wurde Frevel (mutwillige Vergiftung) vermutet.

Geeignete Bienen- und Pflanzenproben wurden zunächst in einem Biotest mit den Larven der Gelbfiebermücke Aedes aegypti L. auf Anwesenheit toxischer Substanzen untersucht. Bei 33 Schadensfällen war aufgrund der biologischen Testergebnisse nicht auszuschließen, dass das Bienenmaterial Rückstände bienentoxischer Pflanzenschutzmittel oder Biozide enthält. Entsprechende Proben wurden daraufhin chemisch mittels hochempfindlicher LC-MS/MS und GC/MS Technik auf 200 Wirkstoffe aus zugelassenen und nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, nichtlandwirtschaftlichen Bioziden und Varroabekämpfungsmitteln untersucht, darunter 146 Insektizide, Akarizide und Nematizide.   
Sofern Pflanzenproben von behandelten Kulturen vorlagen, bei denen sich im Biotest ebenfalls Hinweise auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ergaben, wurde sowohl Bienen- als auch Pflanzenmaterial zusätzlich auf zahlreiche nicht bienentoxische Wirkstoffe aus Herbiziden und Fungiziden untersucht, die der Zuordnung von Bienen- und Pflanzenproben dienen (insgesamt 294 Wirkstoffe). Bei 16 Schadensfällen konnte aufgrund des Biotests eine Kontamination des Bienenmaterials mit bienentoxischen Substanzen weitgehend ausgeschlossen werden. Eine aufwendige chemische Untersuchung wurde in diesen Fällen nicht veranlasst, um die Bearbeitungszeiten anderer Schadensfälle zu verringern.

Bei der routinemäßigen Untersuchung auf Befall mit dem Darmparasiten Nosema apis bzw. N. ceranae wurden in 28 von 52 untersuchten Bienenproben Sporen des Erregers gefunden. In 9 Bienenproben wurde ein erhöhter bzw. starker Befall festgestellt, der vermuten lässt, dass die betroffenen Völker latent oder akut an Nosemose erkrankt waren. Bei den übrigen Proben war der Nosema-Befund unauffällig.

Bei 52 Bienenproben wurde Pollen aus dem Haarkleid oder den Pollenhöschen der Bienen entnommen und lichtmikroskopisch untersucht, um Hinweise auf die zuletzt beflogenen Pflanzen bzw. Kulturen zu erhalten. Der Pollen wurde anhand von Größe, Form, Oberflächenstruktur und anderen Merkmalen bestimmt und den entsprechenden Pflanzenfamilien bzw. -gattungen zugeordnet. Die Ergebnisse der Pollenanalyse können bei Bienenschäden durch Pflanzenschutzmittel wichtige Hinweise auf die schadensursächliche Kultur und damit auf den potentiellen Schadensverursacher liefern.

In 14 Schadensfällen wurden bei der chemischen Untersuchung bienentoxische Wirkstoffe im Bienenmaterial nachgewiesen. Die häufigsten schadensursächlichen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen sind in Tabelle 1 dargestellt. Bei 8 dieser Fälle handelte es sich um Insektizide, die in bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung B1 (jegliche Anwendung an blühenden Pflanzen einschl. Unkräutern verboten) bzw. B2 (Blütenanwendung nur abends nach dem Bienenflug) enthalten sind oder um eine als B2 eingestufte Kombination aus einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid (B4) und einem sogennanten Azol-Fungizid (B4). In 5 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die eindeutig aus Bioziden stammen und vermutlich gezielt in die betroffenen Bienenvölker eingebracht wurden (Frevel). In einem Schadensfall wurden Spuren von B4-Insektiziden gefunden, die auch in gängigen Varroabekämpfungsmitteln enthalten sind. Eine Vergiftung ist in diesem Fall unwahrscheinlich, eine Beeinträchtigung der Bienen durch eine länger zurückliegende kombinierte und ggf. überdosierte Anwendung der Wirkstoffe kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. 

Häufigste schadensursachliche Wirkstoffe bei Bienenschäden im Jahr 2022:

Die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchungen wurden den Einsendern des Probenmaterials zugeschickt. Insgesamt wurden 49 biologische und 33 chemische Befunde erstellt. Für alle vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfälle wurde zudem eine abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse erstellt und den Einsendern zusammen mit dem chemischen Befund zugeschickt. Sämtliche Befunde wurden den zuständigen Pflanzenschutzdiensten zur Information mitgeteilt.

Der Anteil möglicher Vergiftungsschäden an den biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen durch Wirkstoffe, die in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, betrug 27% (9 Schadensfälle). Davon betroffen waren 10 Imker mit 73 Bienenvölkern. Ursache waren Fehlanwendungen von als bienengefährlich eingestuften Insektiziden mit der Einstufung B1 bzw. B2 oder bestimmter als bienengefährlich eingestufter Mischungen aus Insektiziden und Fungiziden. In allen Fällen handelte es sich um mehr oder weniger eindeutige Verstöße gegen die Bienenschutzverordnung. Bei 5 Schadensfällen (15%) wurden reine Biozid-Wirkstoffe in teils hohen Dosierungen aus sogenannten Frevelschäden nachgewiesen.

Von den bundesweit insgesamt 14 Schadensfällen, bei denen eine Vergiftung der Bienen durch bienentoxische Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden (einschließlich Frevel) aufgrund der Untersuchungsergebnisse wahrscheinlich oder zumindest nicht auszuschließen war, waren insgesamt 15 Imker mit 87 Bienenvölkern betroffen.

In 58% der biologisch-chemisch untersuchten Bienenschadensfälle konnten mit der hochempfindlichen Rückstandsanalytik der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen keine bienentoxischen Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden in den geschädigten Bienen nachgewiesen werden. Die meisten dieser Bienenschadensfälle stammen aus dem Herbst bzw. Winter und sind als indirekte Folge des Klimawandels anzusehen. Viele Vöker hatten ihr Brutgeschäft während der zunehmenden Hitze- und Trockenperioden im Sommer reduziert und brüteten dafür bis in den Spätherbst, was die Vermehrung von Varroa begünstigte und bei fehlender Nachbehandlung im September/Oktober zu hohen Varroapopulationen führte. Viele der Verluste fielen in die Phase eines plötzlichen Temperatursturzes Anfang Dezember, von dem schwache oder stark brütende Völker in Regionen mit besonders kontinentalem Klima möglicherweise überrascht wurden. Darauf deuten auch die Schadbilder: Anstatt der für Varroaschäden typischen kahlgeflogenen, oft   bienenleeren Beuten, sammelte sich nach Aussage der betroffenen Imker der Totenfall fast ausschließlich in den Böden der geschädigten Völker. Die Anzahl der insgesamt gemeldeten Schäden lag dennoch wie im Vorjahr auf einem erfreulich niedrigen Niveau, die Anzahl der wahrscheinlichen bzw. nicht auszuschließenden Bienenvergiftungsschäden durch Pflanzenschutzmittel ebenso.

Jahresbericht der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen für 2021

JKI, Institut für Bienenschutz

Autoren: Jens Pistorius, David Thorbahn, Gabriela Bischoff
Mitwirkende: Christiane Klein, Hartmut Nowak, Kerstin Paulutt, Benjamin Grasz

Nach § 57 (2) 11 Pflanzenschutzgesetz hat das Julius Kühn-Institut die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Im Berichtsjahr 2021 wurden der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen 72 Bienenschadensfälle mit 419 geschädigten Völkern von 76 betroffenen Imkern aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldet, bei denen eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder nichtlandwirtschaftliche Biozide als Schadensursache vermutet wurde. Die meisten Schadensmeldungen kamen aus Bayern (19), gefolgt von Baden-Württemberg (8), Nordrhein-Westfalen (8), Hessen (7), Niedersachsen (6),  Schleswig-Holstein (6),  Sachsen (5), Thüringen (4), Sachsen-Anhalt (3), Rheinland-Pfalz (2), Brandenburg (1), Saarland (1), Hamburg (1) und Berlin (1). Aus Mecklenburg-Vorpommern wurden keine Schäden gemeldet. Das Ausmaß der Schädigung reichte von einzelnen toten Bienen bis hin zu Totalverlusten von Völkern. In einigen Fällen waren Verluste ganzer Stände zu beklagen.

Zur Klärung der Schadensursache wurden von den betroffenen Imkern bzw. den beteiligten Institutionen 90 Bienenproben, 21 Pflanzenproben, 9 Proben mit Waben und 1 mit sonstigen Materialien eingesandt. Die Probennahme und Einsendung der Proben erfolgte in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Zu 58 Schadensfällen wurde geeignetes Bienenmaterial eingesandt, so dass eine Untersuchung zum Nachweis einer Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel bzw. Biozide durchgeführt werden konnte. Bei 14 Schadensfällen war das Probenmaterial zu gering, zu alt oder aus anderen Gründen für eine aussagekräftige Untersuchung nicht geeignet.

In 51% der Fälle konnten von den betroffenen Imkern keine Angaben zur wahrscheinlichen Schadensursache gemacht werden, in 26% der Fälle wurden Pflanzenschutzmaßnahmen in Obst, Raps, Getreide und anderen Kulturen vermutet; in Mais und Spargel jedoch nicht. In 22% der Fälle wurde Frevel (mutwillige Vergiftung) vermutet.

Geeignete Bienen- und Pflanzenproben wurden zunächst in einem Biotest mit den Larven der Gelbfiebermücke Aedes aegypti L. auf Anwesenheit toxischer Substanzen untersucht. Bei 44 Schadensfällen war aufgrund der biologischen Testergebnisse nicht auszuschließen, dass das Bienenmaterial Rückstände bienentoxischer Pflanzenschutzmittel oder Biozide enthält. Entsprechende Proben wurden daraufhin chemisch mittels hochempfindlicher LC-MS/MS und GC/MS Technik auf 200 Wirkstoffe aus zugelassenen und nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, nichtlandwirtschaftlichen Bioziden und Varroabekämpfungsmitteln untersucht, darunter 146 Insektizide, Akarizide und Nematizide.        
Sofern Pflanzenproben von behandelten Kulturen vorlagen, bei denen sich im Biotest ebenfalls Hinweise auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ergaben, wurde sowohl Bienen- als auch Pflanzenmaterial zusätzlich auf zahlreiche nicht bienentoxische Wirkstoffe aus Herbiziden und Fungiziden untersucht, die der Zuordnung von Bienen- und Pflanzenproben dienen (insgesamt 294 Wirkstoffe). Bei 13 Schadensfällen konnte aufgrund des Biotests eine Kontamination des Bienenmaterials mit bienentoxischen Substanzen weitgehend ausgeschlossen werden. Eine aufwendige chemische Untersuchung wurde in diesen Fällen nicht veranlasst, um die Bearbeitungszeiten anderer Schadensfälle zu verringern.

Bei der routinemäßigen Untersuchung auf Befall mit dem Darmparasiten Nosema apis bzw. N. ceranae wurden in 37 von 68 untersuchten Bienenproben Sporen des Erregers gefunden. In 7 Bienenproben wurde ein erhöhter Befall festgestellt, der vermuten lässt, dass die betroffenen Völker latent an Nosemose erkrankt waren. Bei den übrigen 30 Proben war der Nosema-Befund unauffällig.

Bei 66 Bienenproben wurde Pollen aus dem Haarkleid oder den Pollenhöschen der Bienen entnommen und lichtmikroskopisch untersucht, um Hinweise auf die zuletzt beflogenen Pflanzen bzw. Kulturen zu erhalten. Der Pollen wurde anhand von Größe, Form, Oberflächenstruktur und anderen Merkmalen bestimmt und den entsprechenden Pflanzenfamilien bzw. -gattungen zugeordnet. Die Ergebnisse der Pollenanalyse können bei Bienenschäden durch Pflanzenschutzmittel wichtige Hinweise auf die schadensursächliche Kultur und damit auf den potentiellen Schadensverursacher liefern.

In 14 Schadensfällen wurden bei der chemischen Untersuchung bienentoxische Wirkstoffe im Bienenmaterial nachgewiesen. Die häufigsten schadensursächlichen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen sind in Tabelle 1 dargestellt. Bei 7 dieser Fälle handelte es sich um Insektizide, die in bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung B1 (jegliche Anwendung an blühenden Pflanzen einschl. Unkräutern verboten) bzw. B2 (Blütenanwendung nur abends nach dem Bienenflug) enthalten sind oder um eine als B2 eingestufte Kombination aus einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid (B4) und einem sogennanten Azol-Fungizid (B4). In 6 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die eindeutig aus Bioziden stammen und vermutlich gezielt in die betroffenen Bienenvölker eingebracht wurden (Frevel) bzw. von mutmaßlich kontaminierten Futterquellen eingetragen wurden. In einem Schadensfall hatte die Nachfrage ergeben, dass das in den Bienen nachgewiesene bienentoxische Insektizid aus einem Präparat gegen Zecken und Flöhe bei Hunden und Katzen stammte und nach dem Streicheln des im Haushalt lebenden Hundes über Hautkontakt bei der Probennahme auf die verendeten Bienen übertragen wurde.

Die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchungen wurden den Einsendern des Probenmaterials zugeschickt. Insgesamt wurden 57 biologische und 46 chemische Befunde erstellt. Für alle vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfälle wurde zudem eine abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse erstellt und den Einsendern zusammen mit dem chemischen Befund zugeschickt. Sämtliche Befunde wurden den zuständigen Pflanzenschutzdiensten zur Information mitgeteilt.

Der Anteil möglicher Vergiftungsschäden an den biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen durch Wirkstoffe, die in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, betrug 15%. Davon betroffen waren 12 Imker mit 70 Bienenvölkern. Ursache waren Fehlanwendungen von als bienengefährlich eingestuften Insektiziden mit der Einstufung B1 bzw. B2 oder bestimmter als bienengefährlich eingestufter Mischungen aus Insektiziden und Fungiziden. In allen Fällen handelte es sich um mehr oder weniger eindeutige Verstöße gegen die Bienenschutzverordnung. In 13 % der Fälle wurden reine Biozid-Wirkstoffe in teils hohen Dosierungen aus sogenannten Frevelschäden nachgewiesen. In einem Fall (2%) war der nachgewiesene Biozid-Wirkstoff erst bei der Probennahme in das Bienenmaterial gelangt.

Von den bundesweit insgesamt 13 Schadensfällen, bei denen eine Vergiftung der Bienen durch bienentoxische Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden aufgrund der Untersuchungsergebnisse wahrscheinlich oder zumindest nicht auszuschließen war, waren insgesamt 18 Imker mit 129 Bienenvölkern betroffen.

In 70% der biologisch-chemisch untersuchten Bienenschadensfälle konnten mit der hochempfindlichen Rückstandsanalytik der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen keine bienentoxischen Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden in den geschädigten Bienen nachgewiesen werden. Die Anzahl der insgesamt gemeldeten Schäden lag deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.

Jahresbericht der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen für 2020

JKI, Institut für Bienenschutz

Autoren: Jens Pistorius, David Thorbahn, Gabriela Bischoff
Mitwirkende: Christiane Klein, Hartmut Nowak, Kerstin Paulutt, Benjamin Grasz, Renate Scheb-Wetzel

Nach § 57 (2) 11 Pflanzenschutzgesetz hat das Julius Kühn-Institut die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Im Berichtsjahr 2020 wurden der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen 147 Bienenschadensfälle mit 1284 geschädigten Völkern von 151 betroffenen Imkern aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldet, bei denen eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder nichtlandwirtschaftliche Biozide als Schadensursache vermutet wurde. Die meisten Schadensmeldungen kamen aus Bayern (36), gefolgt von Baden-Württemberg (31), Nordrhein-Westfalen (16), Niedersachsen (13), Mecklenburg-Vorpommern (9), Brandenburg (9); Hessen (8), Sachsen (7), Schleswig-Holstein (6), Rheinland-Pfalz (4), Sachsen-Anhalt (2), Thüringen (2), Saarland (2), Hamburg (1) und Berlin (1). Das Ausmaß der Schädigung reichte von einzelnen toten Bienen bis hin zu Totalverlusten von Völkern. In einigen Fällen waren Verluste ganzer Stände zu beklagen.

Zur Klärung der Schadensursache wurden von den betroffenen Imkern bzw. den beteiligten Institutionen 179 Bienenproben, 98 Pflanzenproben, 28 Proben mit Waben und 17 mit sonstigen Materialien eingesandt. Die Probennahme und Einsendung der Proben erfolgte in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Zu 110 Schadensfällen wurde geeignetes Bienenmaterial eingesandt, so dass eine Untersuchung zum Nachweis einer Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel bzw. Biozide durchgeführt werden konnte. Bei 37 Schadensfällen war das Probenmaterial zu gering, zu alt oder aus anderen Gründen für eine aussagekräftige Untersuchung nicht geeignet.

In 51% der Fälle konnten von den betroffenen Imkern keine Angaben zur wahrscheinlichen Schadensursache gemacht werden, in 33% der Fälle wurden Pflanzenschutzmaßnahmen in Obst, Raps, Getreide und anderen Kulturen vermutet; in 15% der Fälle wurde Frevel (mutwillige Vergiftung) vermutet.

Geeignete Bienen- und Pflanzenproben wurden zunächst in einem Biotest mit den Larven der Gelbfiebermücke Aedes aegypti L. auf Anwesenheit toxischer Substanzen untersucht. Bei 85 Schadensfällen war aufgrund der biologischen Testergebnisse nicht auszuschließen, dass das Bienenmaterial Rückstände bienentoxischer Pflanzenschutzmittel oder Biozide enthält. Entsprechende Proben wurden daraufhin chemisch mittels hochempfindlicher LC-MS/MS und GC/MS Technik auf 200 Wirkstoffe aus zugelassenen und nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, nichtlandwirtschaftlichen Bioziden und Varroabekämpfungsmitteln untersucht, darunter 147 Insektizide, Akarizide und Nematizide.
Sofern Pflanzenproben von behandelten Kulturen vorlagen, bei denen sich im Biotest ebenfalls Hinweise auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ergaben, wurde sowohl Bienen- als auch Pflanzenmaterial zusätzlich auf zahlreiche nicht bienentoxische Wirkstoffe aus Herbiziden und Fungiziden untersucht, die der Zuordnung von Bienen- und Pflanzenproben dienen (insgesamt 293 Wirkstoffe). Bei 25 Schadensfällen konnte aufgrund des Biotests eine Kontamination des Bienenmaterials mit bienentoxischen Substanzen weitgehend ausgeschlossen werden. Eine aufwendige chemische Untersuchung wurde in diesen Fällen nicht veranlasst, um die Bearbeitungszeiten anderer Schadensfälle zu verringern.

Bei der routinemäßigen Untersuchung auf Befall mit dem Darmparasiten Nosema apis bzw. N. ceranae wurden in 53 von 116 untersuchten Bienenproben Sporen des Erregers gefunden. In 1 Bienenprobe wurde ein deutlicher bis starker Befall festgestellt, der darauf schließen lässt, dass die betroffenen Völker an Nosemose erkrankt waren. Bei 12 Bienenproben wurde ein mittlerer Befall festgestellt. Bei den übrigen Proben war der Nosema-Befund unauffällig.

Bei 117 Bienenproben wurde Pollen aus dem Haarkleid oder den Pollenhöschen der Bienen entnommen und lichtmikroskopisch untersucht, um Hinweise auf die zuletzt beflogenen Pflanzen bzw. Kulturen zu erhalten. Der Pollen wurde anhand von Größe, Form, Oberflächenstruktur und anderen Merkmalen bestimmt und den entsprechenden Pflanzenfamilien bzw. -gattungen zugeordnet. Die Ergebnisse der Pollenanalyse können bei Bienenschäden durch Pflanzenschutzmittel wichtige Hinweise auf die schadensursächliche Kultur und damit auf den potentiellen Schadensverursacher liefern.

In 33 Schadensfällen wurden bei der chemischen Untersuchung bienentoxische Wirkstoffe im Bienenmaterial nachgewiesen. Die häufigsten schadensursächlichen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen sind in Tabelle 1 dargestellt. Bei 16 dieser Fälle handelte es sich um Insektizide, die in bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung B1 (jegliche Anwendung an blühenden Pflanzen einschl. Unkräutern verboten) bzw. B2 (Blütenanwendung nur abends nach dem Bienenflug) enthalten sind. In 8 Schadensfällen wurden als bienengefährlich eingestufte Tankmischungen als mögliche Schadensursache identifiziert. In 3 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Bioziden stammen, aber in der Vergangenheit auch als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen oder genehmigt waren, so dass eine illegale landwirtschaftliche Verwendung nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Hinzu kommen 6 Schadensfälle, bei denen im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen wurden, die eindeutig aus Bioziden stammen und vermutlich gezielt in die betroffenen Bienenvölker eingebracht wurden (Frevel).

Die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchungen wurden den Einsendern des Probenmaterials zugeschickt. Insgesamt wurden 110 biologische und 85 chemische Befunde erstellt. Für alle vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfälle wurde zudem eine abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse erstellt und den Einsendern zusammen mit dem chemischen Befund zugeschickt. Sämtliche Befunde wurden den zuständigen Pflanzenschutzdiensten zur Information mitgeteilt.

Die Anzahl der gemeldeten Schäden lag geringfügig über dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil möglicher Vergiftungsschäden an den biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen durch Wirkstoffe, die in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, betrug 28%. Davon betroffen waren 24 Imker mit 349 Bienenvölkern. Ursache waren Fehlanwendungen von als bienengefährlich eingestuften Insektiziden mit der Einstufung B1 bzw. B2 oder als bienengefährlich eingestufter Mischungen aus Insektiziden mit anderen Insektiziden oder bestimmten Fungiziden. In fast allen Fällen handelte es sich um mehr oder weniger eindeutige Verstöße gegen die Bienenschutzverordnung. In ca. 3,5% der untersuchten Schadensfälle waren bienentoxische Wirkstoffe aus Bioziden bzw. nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln beteiligt, die aber häufig nur in Spuren vorlagen und nicht einer bestimmten Schadensquelle zugeordnet werden konnten. In 7 % der Fälle wurden reine Biozid-Wirkstoffe in teils hohen Dosierungen aus sogenannten Frevelschäden nachgewiesen. Der am häufigsten im Zusammenhang mit einer Vergiftung in Bienen nachgewiesene Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff war das Insektizid Thiacloprid in Kombination mit sogenannten Azol-Fungiziden. Aufgrund neuerer Erkenntnisse ist eine synergistische Wirkung des in nicht bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Insektizids mit einzelnen Wirkstoffen aus der Gruppe der Azol-Fungizide nicht auszuschließen, so dass aus Sicherheitsgründen zuletzt alle Kombinationen als bienengefährlich eingestuft werden mussten. Eine tatsächliche ursächliche Schädigung der betroffenen Völker war in diesen Fällen jedoch nicht nachweisbar, da sich die Befunde in Bienen am Rande der Nachweisgrenze und damit weit unterhalb jeglicher bienenschädigender Konzentrationen bewegten.

Von den bundesweit insgesamt 33 Schadensfällen, bei denen eine Vergiftung der Bienen durch bienentoxische Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden aufgrund der Untersuchungsergebnisse wahrscheinlich oder zumindest nicht auszuschließen war, waren insgesamt 35 Imker mit 465 Bienenvölkern betroffen.

In über der Hälfte (61%) der untersuchten Bienenschadensfälle konnten mit der hochempfindlichen Rückstandsanalytik der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen keine bienentoxischen Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden in den geschädigten Bienen nachgewiesen werden.

Jahresbericht der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen für 2019

JKI, Institut für Bienenschutz

Autoren: Jens Pistorius, David Thorbahn, Gabriela Bischoff
Mitwirkende: Christiane Klein, Hartmut Nowak, Kerstin Paulutt, Benjamin Grasz, Renate Scheb-Wetzel

Nach § 57 (2) 11 Pflanzenschutzgesetz hat das Julius Kühn-Institut die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Im Berichtsjahr 2019 wurden der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen 132 Bienenschadensfälle mit 1014 geschädigten Völkern von 135 betroffenen Imkern aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldet, bei denen eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder nichtlandwirtschaftliche Biozide als Schadensursache vermutet wurde. Die meisten Schadensmeldungen kamen aus Bayern (28), gefolgt von Baden-Württemberg (17), Sachsen (16), Nordrhein-Westfalen (15), Hessen (10), Mecklenburg-Vorpommern (9), Schleswig-Holstein (7), Sachsen-Anhalt (7), Brandenburg (6), Niedersachsen (5), Thüringen (4), Rheinland-Pfalz (3), Hamburg (2), Berlin (2) und Saarland (1). Das Ausmaß der Schädigung reichte von einzelnen toten Bienen bis hin zu Totalverlusten von Völkern. In einigen Fällen waren Verluste ganzer Stände zu beklagen.

Zur Klärung der Schadensursache wurden von den betroffenen Imkern bzw. den beteiligten Institutionen 145 Bienenproben, 67 Pflanzenproben und 15 Proben mit Waben und anderen Materialien eingesandt. Die Probennahme und Einsendung der Proben erfolgte in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Zu 99 Schadensfällen wurde geeignetes Bienenmaterial eingesandt, so dass eine Untersuchung zum Nachweis einer Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel bzw. Biozide durchgeführt werden konnte. Bei 33 Schadensfällen war das Probenmaterial zu gering, zu alt oder aus anderen Gründen für eine aussagekräftige Untersuchung nicht geeignet.

Geeignete Bienen- und Pflanzenproben wurden zunächst in einem Biotest mit den Larven der Gelbfiebermücke Aedes aegypti L. auf Anwesenheit toxischer Substanzen untersucht. Bei 84 Schadensfällen war aufgrund der Testergebnisse nicht auszuschließen, dass das Bienenmaterial Rückstände bienentoxischer Pflanzenschutzmittel oder Biozide enthält. Entsprechende Proben wurden daraufhin chemisch mittels hochempfindlicher LC-MS/MS und GC/MS Technik auf 200 Wirkstoffe aus zugelassenen und nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, nichtlandwirtschaftlichen Bioziden und Varroabekämpfungsmitteln untersucht, darunter 147 Insektizide, Akarizide und Nematizide. 

Sofern Pflanzenproben von behandelten Kulturen vorlagen, bei denen sich im Biotest ebenfalls Hinweise auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ergeben hatten, wurde sowohl Bienen- als auch Pflanzenmaterial zusätzlich auf zahlreiche nicht bienentoxische Wirkstoffe aus Herbiziden und Fungiziden untersucht, die der Zuordnung von Bienen- und Pflanzenproben dienen (insgesamt 293 Wirkstoffe). Bei 15 Schadensfällen konnte aufgrund des Biotests eine Kontamination des Bienenmaterials mit bienentoxischen Substanzen weitgehend ausgeschlossen werden. Eine aufwendige chemische Untersuchung wurde in diesen Fällen nicht veranlasst, um die Bearbeitungszeiten anderer Schadensfälle zu verringern.

Bei der routinemäßigen Untersuchung auf Befall mit dem Darmparasiten Nosema apis bzw. N. ceranae wurden in 52 von 102 untersuchten Bienenproben Sporen des Erregers gefunden. In 5 Bienenproben wurde ein deutlicher bis starker Befall festgestellt, der darauf schließen lässt, dass die betroffenen Völker an Nosemose erkrankt waren. Bei 11 Bienenproben wurde ein mittlerer Befall festgestellt. Bei den übrigen Proben war der Nosema-Befund unauffällig.

Bei 100 Bienenproben wurde Pollen aus dem Haarkleid oder den Pollenhöschen der Bienen entnommen und lichtmikroskopisch untersucht, um Hinweise auf die zuletzt beflogenen Pflanzen bzw. Kulturen zu erhalten. Der Pollen wurde anhand von Größe, Form, Oberflächenstruktur und anderen Merkmalen bestimmt und den entsprechenden Pflanzenfamilien bzw. -gattungen zugeordnet. Die Ergebnisse der Pollenanalyse liefern in vielen Schadensfällen entscheidende Hinweise auf die schadensursächliche Kultur und damit auf den potentiellen Schadensverursacher.

In 39 Schadensfällen wurden bei der chemischen Untersuchung bienentoxische Wirkstoffe im Bienenmaterial nachgewiesen. Bei 16 dieser Fälle handelte es sich um Insektizide, die in bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung B1 (jegliche Anwendung an blühenden Pflanzen einschl. Unkräutern verboten) bzw. B2 (Blütenanwendung nur abends nach dem Bienenflug) enthalten sind. In 2 Schadensfällen wurden als bienengefährlich eingestufte Tankmischungen als mögliche Schadensursache identifiziert. In 13 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Bioziden stammen, aber in der Vergangenheit auch als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen oder genehmigt waren, so dass eine illegale landwirtschaftliche Verwendung nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Hinzu kommen 8 Schadensfälle, bei denen im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen wurden, die eindeutig aus Bioziden stammen und vermutlich gezielt in die betroffenen Bienenvölker eingebracht wurden (Frevel). In einem dieser sogenannten Frevelschäden konnten gleich 6 akut bienentoxische Insektizide aus Bioziden sowie ein Wirkverstärker in teils hohen Konzentration in den getöteten Bienen nachgeweisen werden.

Die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchungen wurden den Einsendern des Probenmaterials zugeschickt. Insgesamt wurden 99 biologische und 84 chemische Befunde erstellt. Für alle vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfälle wurde zudem eine abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse erstellt und den Einsendern zusammen mit dem chemischen Befund zugeschickt. Sämtliche Befunde wurden den zuständigen Pflanzenschutzdiensten zur Information mitgeteilt.

Die Anzahl der gemeldeten Schäden liegt deutlich über dem Niveau des Vorjahres, bewegt sich aber im Rahmen der letzten Jahre. In 61% der Fälle konnten von den betroffenen Imkern keine Angaben zur wahrscheinlichen Schadensursache gemacht werden, in 28% der Fälle wurden Pflanzenschutzmaßnahmen in Obst, Raps, Getreide und anderen Kulturen vermutet; in 11% der Fälle wurde Frevel (mutwillige Vergiftung) vermutet.

Der Anteil möglicher Vergiftungsschäden durch Wirkstoffe aus zugelassenen Pflanzenschutzmitteln an den biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen beträgt 21%. Davon betroffen waren 18 Imker mit 136 Bienenvölkern. Ursache waren Fehlanwendungen von als bienengefährlich eingestuften Insektiziden mit der Einstufung B1 bzw. B2 oder bestimmter als bienengefährlich eingestufter Mischungen aus Insektiziden und Fungiziden. In fast allen Fällen handelte es sich um mehr oder weniger eindeutige Verstöße gegen die Bienenschutzverordnung. In ca. 16% der untersuchten Schadensfälle waren bienentoxische Wirkstoffe aus Bioziden bzw. nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln beteiligt, die aber häufig nur in Spuren vorlagen und nicht einer bestimmten Schadensquelle zugeordnet werden konnten. In 10 % der Fälle wurden reine Biozid-Wirkstoffe in teils hohen Dosierungen aus sogenannten Frevelschäden nachgewiesen. Der am häufigsten in Bienen nachgewiesene schadensursächliche Wirkstoff war das bienentoxische Insektizid Imidacloprid, für das seit 2018 ein EU-weites Verbot für Freilandanwendungen in der Landwirtschaft gilt. Als mögliche Schadensquelle kommen daher auch Imidacloprid-haltige Biozide für den Hausgebrauch oder in der Tierhaltung infrage. An den 39 Schadensfällen, bei denen eine Vergiftung der Bienen durch bienentoxische Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmittel oder Bioziden wahrscheinlich oder zumindest nicht auszuschließen war, waren im Berichtsjahr bundesweit insgesamt 40 Imker mit 212 Bienenvölker beteiligt.

In deutlich über der Hälfte (63%) der untersuchten Bienenschadensfälle konnten mit der hochempfindlichen Rückstandsanalytik der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen keine bienentoxischen Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden in den geschädigten Bienen nachgewiesen werden. Die Mehrzahl dieser Schäden stammt aus dem zeitigen Frühjahr sowie aus den Monaten Oktober bis Dezember, in denen kaum Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden und ist aufgrund der Symptomatik in erster Linie Bienenkrankheiten, insbesondere Schädigungen durch von der Varroamilbe übertragene Bienenviren, zuzurechnen. Von vielen Imkern wurde zudem vermutet, dass der intensive Beflug von spät blühenden Zwischenfrüchten wie Senf und Phacelia, aber auch von Blühstreifen, wegen der ungewöhnlich warmen Witterung im Spätherbst zur Schwächung der Winterbienen und letztendlich zum Verlust betroffener Völkern geführt hat. Die Ergebnisse der routinemäßigen Pollenuntersuchungen bestätigen zumindest den intensiven Beflug dieser Kulturen.

Jahresbericht der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen für 2018

JKI, Institut für Bienenschutz

Autoren: Jens Pistorius, David Thorbahn, Gabriela Bischoff
Mitwirkende: Christiane Klein, Hartmut Nowak, Kerstin Paulutt, Benjamin Grasz, Renate Scheb-Wetzel

Nach § 57 (2) 11 Pflanzenschutzgesetz hat das Julius Kühn-Institut die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Im Berichtsjahr 2018 wurden der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen 87 Bienenschadensfälle mit 901 geschädigten Völkern von 92 betroffenen Imkern aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldet, bei denen eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder nichtlandwirtschaftliche Biozide als Schadensursache vermutet wurde. Die meisten Schadensmeldungen kam aus Bayern (19), gefolgt von Baden-Württemberg (9), und Niedersachsen (8), Nordrhein-Westfalen (8), Mecklenburg-Vorpommern (7), Sachsen (7), Schleswig-Holstein (4), Hessen (3), Brandenburg (2), Rheinland-Pfalz (2), Saarland (2) Sachsen-Anhalt (1), Thüringen (1) und Hamburg (1). Aus Berlin wurden keine Schäden gemeldet. Das Ausmaß der Schädigung reichte von einzelnen toten Bienen bis hin zu Totalverlusten von Völkern. In einigen Fällen waren Verluste ganzer Stände zu beklagen.

Zur Klärung der Schadensursache wurden von den betroffenen Imkern bzw. den beteiligten Institutionen 104 Bienenproben, 36 Pflanzenproben und 7 Proben mit Waben und anderen Materialien eingesandt. Die Probennahme und Einsendung der Proben erfolgte in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Zu 69 Schadensfällen wurde geeignetes Bienenmaterial eingesandt, so dass eine Untersuchung zum Nachweis einer Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel bzw. Biozide durchgeführt werden konnte. Bei 18 Schadensfällen war das Probenmaterial zu gering, zu alt oder aus anderen Gründen für eine aussagekräftige Untersuchung nicht geeignet.

Geeignete Bienen- und Pflanzenproben wurden zunächst in einem Biotest mit den Larven der Gelbfiebermücke Aedes aegypti L. auf Anwesenheit toxischer Substanzen untersucht. Bei 61 Schadensfällen war aufgrund der Testergebnisse nicht auszuschließen, dass das Probenmaterial Rückstände bienentoxischer Pflanzenschutzmittel oder Biozide enthält. Entsprechende Proben wurden daraufhin chemisch mittels hochempfindlicher LC-MS/MS und GC-MS Technik auf zugelassene und nicht zugelassene bienentoxische Insektizide, Akarizide, Nematizide sowie synergistische Fungizide und andere relevante Substanzen untersucht (147 Wirkstoffe). Sofern Pflanzenproben von behandelten Kulturen vorlagen, bei denen sich im Biotest ebenfalls Hinweise auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ergeben hatten, wurde sowohl Bienen- als auch Pflanzenmaterial zusätzlich auf zahlreiche nicht bienentoxische Wirkstoffe aus Herbiziden und Fungiziden untersucht, die der Zuordnung von Bienen- und Pflanzenproben dienen (insgesamt 293 Wirkstoffe). Bei 8 Schadensfällen konnte aufgrund des Biotests eine Kontamination des Bienenmaterials mit bienentoxischen Substanzen weitgehend ausgeschlossen werden. Eine aufwendige chemische Untersuchung wurde in diesen Fällen nicht veranlasst, um die Bearbeitungszeiten anderer Schadensfälle zu verringern.

Bei der routinemäßigen Untersuchung auf Befall mit dem Darmparasiten Nosema apis bzw. N. ceranae wurden in 56 von 77 untersuchten Bienenproben Sporen des Erregers gefunden. In 3 Bienenproben wurde ein deutlicher bis starker Befall festgestellt, der darauf schließen lässt, dass die betroffenen Völker an Nosemose erkrankt waren. Bei 11 Bienenproben wurde ein mittlerer Befall festgestellt. Bei den übrigen Proben war der Nosema-Befund unauffällig.

Bei 73 Bienenproben wurde Pollen aus dem Haarkleid oder den Pollenhöschen der Bienen entnommen und lichtmikroskopisch untersucht, um Hinweise auf die zuletzt beflogenen Pflanzen bzw. Kulturen zu erhalten. Dazu wurde der Pollen anhand von Größe, Form, Oberflächenstruktur und anderen Merkmalen bestimmt und den entsprechenden Pflanzenfamilien bzw. -gattungen zugeordnet. Die Ergebnisse der Pollenanalyse liefern in vielen Schadensfällen entscheidende Hinweise auf die schadensursächliche Kultur und damit auf den potentiellen Schadensverursacher.

In 19 Schadensfällen wurden bei der chemischen Untersuchung bienentoxische Wirkstoffe im Bienenmaterial nachgewiesen. Bei 10 dieser Schadensfälle handelte es sich um Insektizide, die in bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung B1 (jegliche Anwendung an blühenden Pflanzen einschl. Unkräutern verboten) bzw. B2 (Blütenanwendung nur abends nach dem Bienenflug) enthalten sind. Insektizide aus nicht bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln (Einstufung B4; in zugelassener Aufwandmenge keine Schädigung von Bienen und Bienenvolk), die unzulässigerweise mit überhöhter Aufwandmenge, in Kombination mit sogenannten Azol-Fungiziden oder in Mischung mit anderen Insektiziden während des Bienenfluges in die Blüte ausgebracht wurden, waren nicht nachweisbar. In 4 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Bioziden stammen, aber in der Vergangenheit auch als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen oder genehmigt waren, so dass eine illegale landwirtschaftliche Verwendung nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Hinzu kommen 5 Schadensfälle, bei denen im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen wurden, die eindeutig aus Bioziden stammen und vermutlich gezielt in die betroffenen Bienenvölker eingebracht wurden (Frevel).

Die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchungen wurden den Einsendern des Probenmaterials zugeschickt. Insgesamt wurden 69 biologische und 61 chemische Befunde erstellt. Für alle vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfälle wurde zudem eine abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse erstellt und den Einsendern zusammen mit dem chemischen Befund zugeschickt. Sämtliche Befunde wurden den zuständigen Pflanzenschutzdiensten zur Information mitgeteilt.

Die Anzahl der gemeldeten Schäden lag deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil möglicher Vergiftungsschäden durch Pflanzenschutzmittel an den biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen lag mit ca. 23% leicht über dem des Vorjahres.

Jahresbericht der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen für 2017

JKI, Institut für Bienenschutz

Nach § 57 (2) 11 Pflanzenschutzgesetz hat das Julius Kühn-Institut die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Im Jahr 2017 wurden der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen 116 Bienenschadensfälle mit 1056 geschädigten Völkern von 129 betroffenen Imkern aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldet, bei denen eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder nichtlandwirtschaftliche Biozide als Schadensursache vermutet wurde. Über ein Drittel der Schadensmeldungen kam aus Bayern (21) und Niedersachsen (19), gefolgt von Sachsen (15), Baden-Württemberg (13), Nordrhein-Westfalen (10), Brandenburg (8), Sachsen-Anhalt (7), Hessen (6), Schleswig-Holstein (5), Mecklenburg-Vorpommern (4), Thüringen (4), Rheinland-Pfalz (3) und dem Saarland (1). Aus den Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie aus Berlin wurden keine Schäden gemeldet. Das Ausmaß der Schädigung reichte von einzelnen toten Bienen bis hin zu Totalverlusten von Völkern. In einigen Fällen waren Verluste ganzer Stände zu beklagen.

Zur Klärung der Schadensursache wurden von den betroffenen Imkern bzw. den beteiligten Institutionen 139 Bienenproben, 52 Pflanzenproben und 18 Proben mit Waben und anderen Materialien wie Erde, Bienenkot usw. eingesandt. Die Probennahme und Einsendung der Proben erfolgte in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Zu 81 Schadensfällen wurde geeignetes Bienenmaterial eingesandt, so dass eine Untersuchung zum Nachweis einer Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel bzw. Biozide durchgeführt werden konnte. Bei 35 Schadensfällen war das Probenmaterial zu gering, zu alt oder aus anderen Gründen für eine aussagekräftige Untersuchung nicht geeignet.

Geeignete Bienen- und Pflanzenproben wurden zunächst in einem Biotest mit den Larven der Gelbfiebermücke Aedes aegypti L. auf Anwesenheit toxischer Substanzen untersucht. Bei 82 Bienen- und 17 Pflanzenproben war aufgrund der Testergebnisse nicht auszuschließen, dass das Probenmaterial Rückstände bienentoxischer Pflanzenschutzmittel oder Biozide enthält. Entsprechende Proben wurden daraufhin chemisch mittels hochempfindlicher LC-MS/MS und GC-MS Technik auf zugelassene und nicht zugelassene bienentoxische Insektizide, Akarizide, Nematizide sowie synergistische Fungizide und andere relevante Substanzen untersucht (ca. 140 Wirkstoffe). Sofern Pflanzenproben von behandelten Kulturen vorlagen, wurde Bienen- und Pflanzenmaterial zusätzlich auf zahlreiche nicht bienentoxische Wirkstoffe aus Herbiziden und Fungiziden untersucht, die der Zuordnung von Bienen- und Pflanzenproben dienen (insgesamt 282 Wirkstoffe). Bei 11 Bienen- und 17 Pflanzenproben konnte aufgrund des Biotests eine Kontamination mit bienentoxischen Substanzen weitgehend ausgeschlossen werden. Eine aufwendige chemische Untersuchung wurde in diesen Fällen nicht veranlasst, um die Bearbeitungszeiten anderer Schadensfälle zu verringern.

Bei der routinemäßigen Untersuchung auf Befall mit dem Darmparasiten Nosema apis bzw. N. ceranae wurden in 58 von 99 untersuchten Bienenproben Sporen gefunden. In 7 Bienenproben wurde ein deutlicher bis starker Befall festgestellt, der darauf schließen lässt, dass die betroffenen Völker an Nosemose erkrankt waren. Bei 14 Bienenproben wurde ein mittlerer Befall festgestellt. Bei den übrigen Proben war der Nosema-Befund unauffällig.

Bei 92 Bienenproben wurde Pollen aus dem Haarkleid oder - wenn vorhanden - aus den Pollenhöschen der Bienen entnommen und lichtmikroskopisch untersucht, um Hinweise auf die zuletzt beflogenen Pflanzen bzw. Kulturen zu erhalten. Dazu wurde der Pollen anhand von Größe, Form, Oberflächenstruktur und anderen Merkmalen bestimmt und den entsprechenden Pflanzenfamilien bzw. -gattungen zugeordnet. Pollen aus den Einsendungen bis Ende Februar stammte fast ausschließlich von Efeu, Senf und Phacelia aus dem Vorjahr. Bei den Frühjahrseinsendungen dominierten typischerweise Weiden-, Obst- und Rapspollen. Spargelpollen, der in der Vergangenheit gelegentlich im Zusammenhang mit Bienenvergiftungsschäden in den Monaten Juli und August nachgewiesen wurde, lag nur in einer Bienenprobe als Nebenpollen vor.

In 15 Schadensfällen wurden bei der chemischen Untersuchung bienentoxische Wirkstoffe im Bienenmaterial nachgewiesen. In 12 dieser Schadensfälle handelte es sich um Insektizide aus bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung B1 (jegliche Anwendung an blühenden Pflanzen einschl. Unkräutern verboten) bzw. B2 (Blütenanwendung nur abends nach dem Bienenflug) oder um Insektizide aus nicht bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung B4 (in zugelassener Aufwandmenge keine Schädigung von Bienen und Bienenvolk), die unzulässigerweise in Kombination mit sogenannten Azol-Fungiziden, in Mischung mit anderen Insektiziden oder mit überhöhter Aufwandmenge während des Bienenfluges in die Blüte ausgebracht wurden. In 11 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die eindeutig aus Bioziden stammen und gezielt in die betroffenen Bienenvölker eingebracht wurden (Frevel). In 3 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Bioziden stammen, aber in der Vergangenheit auch als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen oder genehmigt waren, so dass eine illegale landwirtschaftliche Verwendung nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

Die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchungen wurden den Einsendern des Probenmaterials zugeschickt. Insgesamt wurden 81 biologische und 71 chemische Befunde erstellt. Für alle vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfälle wurde zudem eine abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse erstellt und den Einsendern zusammen mit dem chemischen Befund zugeschickt. Sämtliche Befunde wurden den zuständigen Pflanzenschutzdiensten zur Information mitgeteilt.

Bei einem Teil der im Herbst gemeldeten Schäden zeigten die geschädigten Bienen deutliche Symptome von Viruserkrankungen, die durch die Varroamilbe übertragen werden und einen starken Varroa-Befall der betroffenen Völker vermuten lassen. Rückstellproben von verdächtigem Bienenmaterial wurden zur Untersuchung auf Bienenviren an das Nationale Referenzlabor für Bienenkrankheiten des Friedrich-Loeffler-Instituts versandt. Bei nahezu allen ausgewählten Bienenproben wurde ein mehr oder weniger starker Befall mit relevanten Bienenviren festgestellt.

Insgesamt lag die Zahl der gemeldeten Schäden unter dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil möglicher Vergiftungsschäden durch Pflanzenschutzmittel an den biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen lag mit ca. 21% sogar deutlich niedriger als in anderen Jahren.

Jahresbericht der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen für 2016

JKI, Institut für Bienenschutz

Nach § 57 (2) 11 Pflanzenschutzgesetz hat das Julius Kühn-Institut die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Im Jahr 2016 wurden der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen 144 Bienenschadensfälle mit 1353 geschädigten Völkern und 150 betroffenen Imkern aus dem gesamten Bundesgebiet gemeldet, bei denen eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder nichtlandwirtschaftliche Biozide als Schadensursache vermutet wurde. Über ein Drittel der Schadensmeldungen kam aus Bayern (30) und Baden-Württemberg (23), gefolgt von Niedersachsen (18), Sachsen (17), Mecklenburg-Vorpommern (13), Brandenburg (11), Nordrhein-Westfalen (9), Rheinland-Pfalz (6), Hessen (5), Sachsen-Anhalt (3), Schleswig-Holstein (3), Berlin (3), Saarland (2) und Thüringen (1). Aus den Stadtstaaten Hamburg und Bremen wurden keine Schäden gemeldet. Das Ausmaß der Schädigung reichte von einzelnen toten Bienen bis hin zu Totalverlusten von Völkern. In einigen Fällen waren Verluste ganzer Stände zu beklagen.

Zur Klärung der Schadensursache wurden von den betroffenen Imkern bzw. den beteiligten Institutionen 167 Bienenproben, 68 Pflanzenproben und 29 Proben mit Waben und anderen Materialien eingesandt. Die Probenahme und Einsendung der Proben erfolgte in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des zuständigen Pflanzenschutzdienstes. Zu 117 Schadensfällen wurde geeignetes Bienenmaterial eingesandt, so dass eine Untersuchung zum Nachweis einer Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder Biozide durchgeführt werden konnte. In 27 Schadensfällen war das Probenmaterial zu gering, zu alt oder aus anderen Gründen für eine aussagekräftige Untersuchung nicht geeignet.

Geeignete Bienen- und Pflanzenproben wurden zunächst in einem Biotest mit den Larven der Gelbfiebermücke Aedes aegypti L. auf Anwesenheit toxischer Substanzen untersucht. Bei 112 Bienen- und 33 Pflanzenproben war aufgrund der Testergebnisse nicht auszuschließen, dass das Probenmaterial Rückstände bienentoxischer Pflanzenschutzmittel oder Biozide enthält. Entsprechende Proben wurden daraufhin chemisch mittels hochempfindlicher LC-MS/MS und GC-MS Technik auf zugelassene und nicht zugelassene bienentoxische Insektizide, Akarizide, Nematizide sowie synergistische Fungizide und andere relevante Substanzen untersucht (ca. 140 Wirkstoffe). Sofern Pflanzenproben von behandelten Kulturen vorlagen, wurde  Bienen- und Pflanzenmaterial zusätzlich auf zahlreiche nicht bienentoxische Wirkstoffe aus Herbiziden und Fungiziden untersucht, die der Zuordnung von Bienen- und Pflanzenproben dienen (insgesamt 282 Wirkstoffe). Bei je 18 Bienen- und Pflanzenproben konnte aufgrund des Biotests eine Kontamination mit bienentoxischen Substanzen weitgehend ausgeschlossen werden. Eine aufwendige chemische Untersuchung wurde in diesen Fällen nicht veranlasst, um die Bearbeitungszeiten anderer Schadensfälle möglichst gering zu halten.

Bei der routinemäßigen Untersuchung auf Befall mit dem Darmparasiten Nosema apis bzw. N. ceranae wurden in 69 von 135 untersuchten Bienenproben Sporen gefunden. In vier Bienenproben wurde ein starker Befall festgestellt, der darauf schließen lässt, dass die betroffenen Völker an Nosemose erkrankt waren. Bei 12 Bienenproben wurde ein mittlerer Befall festgestellt. Bei den übrigen Proben war der Nosema-Befund unauffällig.

Um Hinweise auf die mögliche Schadensquelle zu erhalten, wurde bei 125 Bienenproben Pollen aus dem Haarkleid oder - wenn vorhanden - aus den Pollenhöschen der Bienen lichtmikroskopisch untersucht und den entsprechenden Pflanzenfamilien bzw. -gattungen zugeordnet. Im Frühjahr dominierten erwartungsgemäß Pollen von Obst- und Raps. Im Herbst wurde neben Senf- und Phacelia- auffallend häufig Buchweizen-Pollen nachgewiesen, was auf einen Beflug von Blühmischungen deutet.

Die Ergebnisse der biologischen und chemischen Untersuchungen wurden den Einsendern des Probenmaterials zugeschickt. Insgesamt wurden 117 biologische und 102 chemische Befunde erstellt. Für alle vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfälle wurde zudem eine abschließende Bewertung der Untersuchungsergebnisse erstellt und den Einsendern zusammen mit dem chemischen Befund zugeschickt. Sämtliche Befunde wurden den zuständigen Pflanzenschutzdiensten zur Information mitgeteilt.

In 38 Schadensfällen wurden bei der chemischen Untersuchung bienentoxische Wirkstoffe im Bienenmaterial nachgewiesen. Bei 21 dieser Schadensfälle handelte es sich um Insektizide aus bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln mit der Einstufung B1 (jegliche Anwendung an blühenden Pflanzen einschl. Unkräutern verboten) bzw. B2 (Blütenanwendung nur abends nach dem Bienenflug) oder um Insektizide aus nicht bienengefährlichen Insektiziden mit der Einstufung B4 (in zugelassener Aufwandmenge keine Schädigung von Bienen und Bienenvolk), die unzulässigerweise in Kombination mit sogenannten Azol-Fungiziden, in Mischung mit anderen Insektiziden oder mit überhöhter Aufwandmenge während des Bienenfluges in die Blüte ausgebracht wurden. In 9 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die eindeutig aus Bioziden stammen und gezielt in die betroffenen Bienenvölker eingebracht wurden (Frevel). In 8 Schadensfällen wurden im Bienenmaterial Insektizide nachgewiesen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Bioziden stammen, aber in der Vergangenheit auch als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen oder genehmigt waren, so dass eine illegale landwirtschaftliche Verwendung nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Wirkstoffe, die zum Schadenszeitpunkt sowohl in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln als auch in Bioziden enthalten waren, wurden im Zweifelsfall als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe gewertet.

Der im Berichtsjahr am häufigsten im Bienenmaterial nachgewiesene Wirkstoff, der als Ursache des Bienenschadens angenommen werden konnte, war Fipronil. Der Wirkstoff ist derzeit nicht für die Anwendung im Pflanzenschutz zugelassen oder genehmigt und stammt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Bioziden zur Ameisenbekämpfung für den Haus- und Terassenbereich. Die zuckerhaltigen Ködergranulate können nach Kontakt mit Feuchtigkeit bei unsachgemäßer Verwendung im Freien Bienen anlocken. Von der Verwendung derartiger Präparate zur Ameisenbekämpfung am Bienenstand ist daher dringend abzuraten. Der am zweithäufigsten nachgewiesene schadensursächliche Wirkstoff ist das in als bienengefährlich eingestuften Pflanzenschutzmitteln enthaltene Insektizid Dimethoat. Die in der Diskussion stehenden hoch bienentoxischen Neonikotinoide wurden in 3 Schadensfällen nachgewiesen (2x  Clothianidin; 1x Thiamethoxam/Clothianidin; 0x Imidacloprid).     

Bei 16 gemeldeten Schadensfällen wurde vom betroffenen Imker eine Pflanzenschutzmittel-Anwendung in Raps als Ursache vermutet. In 6 dieser Fälle wurden bei der chemischen Untersuchung bienentoxische Insektizide in den Bienen nachgewiesen, jedoch nur in 2 Fällen war anhand vorliegender Rapsproben in Verbindung mit der Pollenanalyse nachweisbar, dass die Wirkstoffe aus einer PSM-Anwendung in Raps stammten. Weitere Schadensvermutungen waren Getreide (7/3/1 = 7 Schadensfälle; 3x bienentoxische Insektizide in Bienen nachgewiesen, 1x aus PSM-Anwendung in Getreide), Obst (5/3/0), Mais (2/0/0), Kartoffel (1/0/0), Wein (1/0/0) und sonstige Kulturen (13/5/3). In 23 Schadensfällen wurde Frevel vermutet (davon in 8 Fällen bienentoxische Insektizide aus Bioziden in Bienen nachweisbar). In 76 Schadensfällen konnten keine Angaben zur Schadensursache gemacht werden (davon in 10 Fällen bienentoxische Insektizide in Bienen nachweisbar).

Bei dem Großteil der gemeldeten Schäden im Herbst zeigten die geschädigten Bienen massive Symptome von Viruserkrankungen, die durch die Varroamilbe übertragen werden und auf einen starken Befall der betroffenen Völker schließen lassen. Rückstellproben von verdächtigem Bienenmaterial wurden zur Untersuchung auf Bienenviren routinemäßig an das Nationale Referenzlabor für Bienenkrankheiten des Friedrich-Loeffler-Instituts versand. Bei nahezu allen Bienenproben wurde ein Befall mit dem Flügel-Deformationsvirus, häufig in Kombination mit weiteren relevanten Bienenviren, festgestellt. In einer zusätzlichen Untersuchung konnte zudem in 23 von 23 Bienenproben das erst seit kurzem bekannte und als besonders virulent geltende Flügel-Deformationsvirus-Typ VDV-1 nachgewiesen werden. Die Ergebnisse der Virusuntersuchungen bestätigen somit die in vielen Völkern beobachtete starke Vermehrung der Varroapopulationen im Herbst 2016, die vermutlich durch die warme Witterung und die damit verbundene lange Brutphase der Völker begünstigt wurde. In vielen Fällen wurden zudem die notwendigen Varroabehandlungen aufgrund später Trachten nicht rechtzeitig durchgeführt oder blieben weitgehend wirkungslos.

Insgesamt lag die Zahl der gemeldeten Schäden über dem Durchschnitt der letzten Jahre, was auf einen im Vergleich zum Vorjahr deutlichen Anstieg in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen zurück-zuführen ist. Der Anteil nachgewiesener bzw. möglicher Vergiftungsschäden durch Pflanzenschutzmittel an den biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen lag mit 28% jedoch niedriger als in anderen Jahren. Dies ist u.a. dadurch zu erklären, dass fast ein Drittel der Schäden in den Monaten Oktober – Dezember gemeldet wurde, in denen kaum Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden und die Bienenaktivität zurückgeht. Tatsächlich konnten nur bei 2 der 44 Schäden aus diesem Zeitraum bienentoxische Insektizide, die aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stammten, im Bienenmaterial nachgewiesen werden. Die Befürchtung, dass späte Insektizidspritzungen gegen Rapserdfloh oder Getreideblattläuse Bienenvergiftungen verursacht haben könnten, bestätigte sich nicht.