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Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV)
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Inhalt: Ergebnisse der Untersuchungen

Gemeldete Bienenschäden

Seit Etablierung der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen in der damaligen Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig (heute JKI) im Jahr 1976 wurden durchschnittlich etwa 125 Bienenschäden pro Jahr für eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder Biozide gemeldet. Betrachtet man den Zeitraum von 1990 bis heute sind es ungefähr 100 gemeldete Schadensfälle jährlich.

Im Vergleich zum Zeitraum von 1960 bis 1975 mit durchschnittlich ca. 340 Schäden pro Jahr, ist ein deutlicher Rückgang der Schadenszahlen zu verzeichnen. Die meisten Bienenschäden wurden 1960 mit 493 Schadensfällen gemeldet, die wenigsten im Jahr 2003 mit 50 Schadensfällen. In der Mehrzahl der Schadensfälle ist ein Imker mit durchschnittlich 10 Bienenvölker betroffen, wobei das Schadensausmaß von einzelnen toten Bienen pro Volk bis hin zu Totalschäden reicht. In den letzten Jahren hat jedoch der Anteil geringfügiger Schäden, dei denen mitunter nur ein Volk betroffen ist, deutlich zugenommen.

 

Anteil der PSM-Schäden

Nicht bei allen Schadensfällen, die der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen gemeldet werden, bestätigt sich der Verdacht einer Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel. Etwa ein Fünftel der gemeldeten Schadensfälle der letzten 10 Jahre konnte nicht regulär untersucht werden, da das eingesandte Probenmaterial nicht ausreichend oder aufgrund von Verwesung, Schimmel und anderen Verunreinigungen für die Untersuchungen nicht geeignet war. In etwa jedem zehnten Schadensfall, der für eine Untersuchung grundsätzlich geeignet war, konnte eine Kontamination des Bienenmaterials mit bienentoxischen Substanzen bereits aufgrund der biologischen Untersuchungen ausgeschlossen werden.

Von den vollständig biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen konnte etwa ein Drittel (33 %) anhand der Untersuchungsergebnisse auf Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel oder Biozide einschließlich sogenannter Frevelschäden zurückgeführt oder zumindest damit in Verbindung gebracht werden. Darin enthalten sind auch Schäden, bei denen bienentoxische Wirkstoffe in den geschädigten Bienen lediglich in Spuren unterhalb akut oder chronisch bienenschädlicher Konzentration gefunden wurden. Bei den übrigen biologisch-chemisch untersuchten Schadensfällen waren im Bienentotenfall trotz hochempfindlicher Untersuchungsmethoden keine Rückstände von bienentoxischen Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden nachweisbar. Häufig ergaben sich jedoch Hinweise auf Schädigungen durch Bienenkrankheiten.

Ursachen für PSM-Vergiftungen

In Zusammenarbeit mit den geschädigten Imkern und den Pflanzenschutzdiensten der Länder konnten in der Vergangenheit zahlreiche Bienenschäden geklärt werden. Dabei zeigt sich, dass die mit Abstand häufigste Ursache für Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel Verstöße gegen die Bienenschutzverordnung sind:  

  • Spritzungen mit B1-Insektiziden in Kulturen mit blühenden Unkräutern (z.B. Kornblumen in Getreide) oder in Kulturen mit Honigtau (z.B. Kartoffel); seltener in die blühende Kultur
  • Abdrift von B1-Insektiziden auf blühende Randstreifen, Hecken usw. 
  • Spritzungen mit B2-Insektiziden während des Bienenflugs in blühenden Kulturen
  • Spritzungen mit B2-Tankmischungen während des Bienenfluges in blühenden Kulturen (B4-Pyrethroid + Azol-Fungizid*; z.B. Karate Zeon + Folicur)

       *  Fungizide aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthesehemmer; www.frac.info; Gruppe G1)

Durch Fehlanwendungen aufgrund besonderer Bedingungen kam es in der Vergangenheit mehrfach zu massenhaften, jedoch regional begrenzten Bienenvergiftungsschäden:

  • In den 1970er Jahren entstanden in den Weinbaugebieten Baden-Württembergs die bis heute umfangreichsten Bienenvergiftungen. Da Weinreben damals als für Bienen unattraktiv galten, wurden Rebschädlinge während der Blüte mit Carbaryl-haltigen B1-Insektiziden bekämpft. Zuvor waren sämtliche alternative Trachten für Bienen durch intensive Herbizidanwendungen beseitigt worden. Die endgültige Klärung der Schäden gelang durch die ersten chemischen Nachweise von Carbaryl in geschädigten Bienen im Jahr 1978. Der Wirkstoff Carbaryl wurde daraufhin verboten.
  • 2003 kam es in Niedersachsen nach lang anhaltender Hitze und Trockenheit zu massiven Bienenvergiftungen, weil die Bienen aufgrund fehlender alternativer Trachten Honigtau in Speisekartoffelbeständen sammelten, der nach Spritzungen gegen massiven Blattlausbefall mit B1-Insektiziden kontaminiert war. In den meisten Fällen konnte der Wirkstoff Methamidophos als Verursacher in geschädigten Bienen nachgewiesen werden. In Abstimmung mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder konnten die Schäden durch eine Absenkung der Bekämpfungsschwellen und eine intensivierte Beratung der Landwirte in den Folgejahren wieder auf ein niedriges Niveau gesenkt werden.
  • 2008 wurden im Rheintal durch Abdrift Clothianidin-haltiger Stäube während der Aussaat von fehlerhaft gebeiztem Maissaatgut ca. 12500 Bienenvölker geschädigt. Clothianidin-haltige Saatgutbeizungen in Mais wurden daraufhin in Deutschland verboten. Vorsorglich wurde das Verbot auch auf Getreidebeizungen ausgedehnt. Die Zahl der chemischen Nachweise von Clothainidin in geschädigten Bienen in der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen sank daraufhin in etwa auf das Niveau vor 2008 (2006: 7 Nachweise, 2007: 2 N., 2009-2018: durchschnittlich 4,4 N.). Seit 2018 gilt ein EU-weites Anwendungsverbot für Cothianidin (und der verwandten Wirkstoffe Imidacloprid und Thiamethoxam) einschließlich der als bienengefährlich eingestuften Spritzanwendungen.