Inhalt: Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel
Trotz klarer gesetzlicher Regelungen zur bienenschonenden Anwendung von PSM durch die Bienenschutzverordnung und intensiver Prüfung der Auswirkungen von PSM auf Bienen im Rahmen des Zulassungsverfahrens kommt es jedes Jahr zu Bienenvergiftungen. Die Untersuchung von Bienenschäden mit Verdacht auf Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel erfolgt gemäß § 57, Abs. 2, 11 PflSchG durch das JKI. Bienenproben aus geschädigten Völkern und Pflanzenmaterial von mit PSM behandelten Verdachtsflächen werden der UBieV vom geschädigten Imker oder dem zuständigen Pflanzenschutzdienst zugesandt.
Die Untersuchungen sind für betroffene Imker kostenlos. Der unspezifische Nachweis einer Vergiftung ist Grundlage für die Schadensregulierung mit der Imker-Versicherung. Liefern die Untersuchungsergebnisse konkrete Hinweise auf den Verursacher, können ggf. zivilrechtliche Ansprüche vor Gericht geltend gemacht werden. Verstöße gegen die Bienenschutzverordnung werden gegenüber dem PSM-Anwender mit Bußgeldern und/oder der Kürzung von Fördergeldern geahndet. Erkenntnisse zu Ursachen und Anwendungspraxis von PSM fließen in die Bewertung der Auswirkungen von PSM auf Bienen im Zulassungsverfahren ein.