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Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV)
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Inhalt: Häufige Fragen zur Probeneinsendung

1) Ist eine Untersuchung auch mit weniger als 1000 Bienen möglich?

Bei der geforderten Menge von ca. 1000 toten Bienen (~ 100 g) handelt es sich um einen Richtwert, der die ordnungsgemäße Durchführung der biologischen und chemischen Untersuchung einschließlich Rückstellproben für eventuelle Nachuntersuchungen garantiert.   Kann die geforderte Menge von ca. 1000 toten Bienen nicht erbracht werden, muss unter Umständen auf Rückstellproben oder Teile der Untersuchung verzichtet werden. Proben mit weniger als 300 toten Bienen (~ 30 g) sind für die Beurteilung eines Bienenschadens nicht repräsentativ und daher für eine aussagekräftige Untersuchung grundsätzlich nicht geeignet.

2) Muss ich tote Bienen einfrieren?

Im Fall eines Bienenschadens sollte möglichst bald nach der Schadensfeststellung eine geeignete Bienenprobe entnommen und ohne Verzögerungen zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des JKI verschickt werden (siehe Merkblatt). Die langjährige Untersuchungspraxis zeigt, dass Rückstände von bienentoxischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden bei zügiger Probennahme und Einsendung ohne vorheriges Einfrieren in ausreichenden Konzentrationen nachweisbar sind.

Das Einfrieren ist dann sinnvoll, wenn Bienenmaterial über mehrere Tage zwischengelagert werden muss, z.B. bis zum Versand nach einem verlängerten Wochenende. Aufgetautes Bienenmaterial ist jedoch anfälliger für Fäulnis und Zersetzungsprozesse. Kommt es während des Postversands zu Verzögerungen oder erfolgt der Versand bei hohen Temperaturen, kann die Aussagekraft des Untersuchungsmaterials beeinträchtigt werden.

Von Imidacloprid und einigen anderen Insektiziden ist bekannt, dass sie in lebenden Bienen einem besonders raschen Abbau unterliegen. Bei der Beurteilung der möglichen Schadensursache werden daher auch Spuren dieser Wirkstoffe als Hinweis auf eine Vergiftung gewertet. In der Praxis führen Vergiftungen mit akut bienentoxischen Wirkstoffen schnell zum Tod und damit zur Verlangsamung entsprechender Abbauprozesse in der Biene. Mit der hochempfindlichen Messtechnik der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen ist der Nachweis dieser Wirkstoffe auch nach mehreren Tagen möglich.