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Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV)
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Inhalt: Auflagen und Hinweise zur Bienengefährlichkeit von PSM

Die unten aufgeführten Auflagen und Hinweise zur Bienengefährlichkeit dienen dem Schutz von Bienen und Bienenvolk vor akuten und unterschwelligen Schädigungen durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Praxis. Sie beziehen sich gemäß Bienenschutzverordnung ausschließlich auf das jeweilige Mittel mit seinen individuell zugelassenen Anwendungen.

Auflagen

B1 - BIENENGEFÄHRLICH

„Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten (NB6611).“

WICHTIG! Der Begriff „blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen“ gilt auch für blühende Randstreifen, Hecken und Nachbarkulturen sowie für nicht blühende Pflanzen, die aufgrund von Honigtau beflogen werden. Fehlanwendungen können Bienenschäden verursachen!  

HINTERGRUND: Bei Beachtung der Anwendungsbeschränkungen wird der direkte und indirekte Kontakt mit Bienen in der Praxis unterbunden.   

B2 - ANWENDUNG NACH DEM BIENENFLUG

„Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten (NB6621).“

WICHTIG! Der Begriff „blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen“ gilt auch für blühende Randstreifen, Hecken und Nachbarkulturen sowie für nicht blühende Pflanzen, die aufgrund von Honigtau beflogen werden. Fehlanwendungen können Bienenschäden verursachen!

HINTERGRUND: Bei Beachtung der Anwendungsbeschränkungen wird der direkte Kontakt mit Bienen in der Praxis unterbunden. Jedes B2-Insektizid wird vor der Zulassung auf mögliche Risiken für Bienenvölker durch indirekten Kontakt nach der Anwendung in Praxisversuchen geprüft!

Hinweise

B3 – GERINGE EXPOSITION

„Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (NB663).“

HINTERGRUND: Die Einstufung betrifft Pflanzenschutzmittel, denen Bienen aufgrund des Anwendungsbereichs (z.B. im Vorratsschutz) oder der Anwendungstechnik (z.B. Saatgutbehandlungsmittel, Wühlmausköder) in der Praxis nicht oder nur in geringem Maß ausgesetzt sind. Saatgutbehandlungen mit systemischen Insektiziden, die in bienenattraktiven Kulturen zum Einsatz kommen, werden trotz der geringen Exposition für Bienen bei der Anwendung im Boden in umfangreichen Praxisversuchen auf mögliche Risiken für Bienenvölker geprüft!

B4 – NICHT BIENENGEFÄHRLICH

„Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (NB6641).“

WICHTIG! Überdosierungen vermeiden und Zusatzauflagen für Tankmischungen beachten! Fehlanwendungen können Bienenschäden verursachen!

HINTERGRUND: B4-Pflanzenschutzmittel dürfen Bienen und Bienenvölker in zugelassener Aufwandmenge auch bei direktem Kontakt während der Anwendung nicht gefährden! B4-Insektizide und andere Pflanzenschutzmittel, bei denen ein Risiko für Bienenvölker durch die Anwendung in blühenden Kulturen nicht ausgeschlossen werden kann, werden vor der Zulassung in Praxisversuchen geprüft.
Zum vorsorglichen Schutz von im Zulassungsverfahren nicht geprüften Arten von Bestäuberinsekten wird empfohlen, Anwendungen in blühenden Kulturen möglichst abends oder bei kühler Witterung durchzuführen.

ZUSATZAUFLAGEN

B1 MIT ‚AZOL‘-FUNGIZIDEN*

„Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten (NB6612).“

INFO: Ergosterol-Biosynthese-Hemmer: siehe www.frac.info; > Gruppe G1

B1 MIT ‚AZOL'-FUNGIZIDEN (MIT AUSNAHME)

„Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids erlaubt. Die Bienenschutzverordnung in der geltenden Fassung ist zu beachten (NB6613)."

INFO: Ergosterol-Biosynthese-Hemmer: siehe www.frac.info; > Gruppe G1

B2 MIT ‚AZOL‘-FUNGIZIDEN *

„Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenflugs ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juni 1992, BGBl. I S. 1410, beachten (NB6623).“

INFO: Ergosterol-Biosynthese-Hemmer: siehe www.frac.info; > Gruppe G1