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Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV)
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Inhalt: Was tun im Schadensfall?

Besteht der Verdacht, dass es sich um eine Bienenvergiftung handelt, ist schnelles, aber überlegtes Handeln erforderlich. Der Erfolg der Untersuchungen hängt maßgeblich von der richtigen Probenahme und der genauen Dokumentation des Bienenschadens ab. Beachten Sie deshalb folgende Hinweise:

  • Betroffene Völker und den Bienenstand bis zum Abschluss der Probennahme und Schadensdokumentation nicht verändern! Bienentotenfall nicht entsorgen!
  • Zuständigen Vertreter der Imkerschaft bzw. Gesundheitsobmann (BSSV) als Zeugen hinzuziehen. Soweit möglich Bienenkrankheiten, Verhungern, Räuberei und kürzlich erfolgte Varroabehandlungen  als Schadensursache ausschließen.
  • Information des zuständigen Pflanzenschutzdienstes für die amtliche Entnahme von Bienen- und Pflanzenproben (Kontaktadressen: siehe  "Bienenvergiftungen" >  "Ansprechpartner in den Bundesländern" )
  • Entnahme von Probenmaterial möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Schadens im Beisein der o.g. Personen:
    ›  möglichst 1000 tote Bienen (ca. 100 g), kein Schimmel, Verunreinigungen mit Erde, Gras usw. vermeiden.
    ›  mindestens 100 Gramm Pflanzenmaterial von behandelter Kultur/Verdachtsfläche
  • Zur Probennahme Einweghandschuhe verwenden. Nach jeder Probe Einweghandschuhe wechseln bzw. Hände gründlich mit Wasser reinigen!
  • Proben voneinander getrennt verpacken (Bienenproben luftdurchlässig in Karton o.ä., Pflanzenproben wasserdicht in Gefrierbeutel o.ä.)! Durchnässung unbedingt vermeiden!
  • Bei mehreren Bienen- und Pflanzenproben: Eindeutige Kennzeichnung nicht vergessen!
  • Zwischenlagerung von Bienen- und Pflanzenproben bis 3 Tage (z.B. über Wochenende) im Kühlschrank, ab 4 Tagen tiefgefroren.
  • Wenn möglich, Fotos anfertigen (Totenfall vor und in den Völkern, frische Fahrspuren in der Kultur, Blattlausbefall, etc..), ggf. Lageskizze od. Karte
  • Den Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen möglichst vollständig ausfüllen (siehe "Bienenvergiftungen" > "Antrag und Merkblatt")
  • Antrag und Proben unverzüglich an das Julius Kühn-Institut, Stichwort "Bienenvergiftung", Messeweg 11-12 in 38104 Braunschweig senden!