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Wissensportal Vorratsschutz: ein Garant für sichere Pflanzenerzeugnisse

Inhalt: Rechtliche Regelungen

Muss beim Vorratsschutz nur das Pflanzenschutzgesetz beachtet werden?

Vorratsschutz ist zunächst der Schutz von unverarbeiteten oder nur mit einfachen Verfahren bearbeiteten Pflanzenerzeugnissen.

Im Bereich der Primärproduktion sind insbesondere die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes mit der guten fachlichen Praxis, die im Pflanzenschutzgesetz geregelt sind, sowie die Grundsätze einer nachhaltigen und ressourcenschonenden landwirtschaftlichen Erzeugung nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung maßgeblich, für die die Rahmenrichtlinie 2009/128/EG und der entsprechende Aktionsplan von Bedeutung sind. 

Die Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Qualität und der Erträge aber berühren je nach Zweckbestimmung nicht nur die Primärproduktion der Agrargüter, sondern auch deren Weiterverarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln oder Materialien und den hier geltenden rechtlichen Regelungen.

Sollen die unverarbeiteten Erzeugnisse pflanzlicher Herkunft ökologisch/biologisch produziert werden, so sind zusätzlich u.a. die Anforderungen zur Lagerung gemäß der  EG-ÖKO-Basisverordnung und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen zu berücksichtigen.

Welche Regelungen sind für den Vorratsschutz relevant?

Im Folgenden werden einige wichtige Regelungen, insbesondere Verordnungen und Gesetze mit Bedeutung für den Vorratsschutz aufgeführt (Stand vom 14.01.2019), zu berücksichtigen sind die Regelungen in der jeweils gültigen Fassung (siehe u.a. Internetplattform des BMEL, BVL, Internetseite der BAuA und der Europäischen Kommission sowie Wissensportal des JKI zum Vorratsschutz und konsolidierte Fassungen im Eur-lex):