Zum Inhalt springen
Zur Hauptnavigation springen
Gehe zur Startseite des Wissensportal Vorratsschutz: ein Garant für sichere Pflanzenerzeugnisse.
Gehe zur Startseite des Wissensportal Vorratsschutz: ein Garant für sichere Pflanzenerzeugnisse.
Wissensportal Vorratsschutz: ein Garant für sichere Pflanzenerzeugnisse

Inhalt: Begasungen

Bei einer Begasung wird ein definierter und hinreichend gasdichter Raum mit einem giftigen Gas versetzt, um Schädlinge zu bekämpfen. Da es sich dabei neben den Anoxia (z. B. Kohlendioxid) um giftige Gase handelt, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Üblich sind Begasungen bei der Lagerung von organischen Materialien (z. B. bei der Getreidelagerung, in Lagerhallen der Häfen, Silos, Mühlen) sowie von Gegenständen (z. B. Kunstschätze in Kirchen und Museen) und zur Entwesung aus gesundheitlichen Erwägungen und Quarantänebestimmungen bei Pflanzenmaterial.

Die Verwendung wirksamer Gase zur durchgreifenden Bekämpfung von Schädlingen in gelagerten Pflanzenerzeugnissen, in bäuerlichen Betrieben und bei der agrargewerblichen Lagerung sowie in Lebens- und Futtermittelfabriken ist eine seit mehr als hundert Jahren bekannte Praxis. Aufgrund dieser meist auch für Natur, Tier und Mensch giftigen Gase ist ein hoher Sachverstand der Anwender erforderlich. Da es sich um den Umgang mit Chemikalien handelt, greifen die Bestimmungen des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung, die sich umfänglich den Regelungen für den Umgang mit diesen Gefahrstoffen widmet. Die für die Begasung verantwortlichen Personen (Begasungsleiter) müssen die entsprechenden Vorschriften einhalten, die der Gesetzgeber vorgibt und sich einer entsprechenden Spezialausbildung unterziehen. Die Praxis der Begasung hat sich über die Jahre auf verschiedenste Industrie- und Anwendungsbereiche ausgedehnt.

Seit in Kraft treten des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht der Erdatmosphäre wird ein Ersatzstoff für das früher nahezu universell als Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzte Brommethan (Methylbromid) gesucht. Ein ähnlich breit und effizient wirksames Ersatzmittel für alle Anwendungsgebiete von Brommethan konnte nicht gefunden werden. In den einzelnen Ländern haben sich  jedoch unterschiedliche Alternativmethoden und Zulassungen von Ersatzgasen etabliert.

Was muss bei Begasungen beachtet werden?

Die Begasung zum Schutz von Erntegütern wird als reguläres Betriebsmittel weltweit angewendet. Eingefahrene Ernteerträge werden begast, um Schädlinge nach einem Befall vollständig abzutöten und somit um die Haltbarkeit der Waren vor Transport und Weiterverarbeitung sicher zu stellen. Zu den wirtschaftlich besonders bedeutenden Schädlingen gehören Insekten, Milben, Ratten und Mäuse. Sie können bei Massenbefall einen Vorrat ungenießbar machen und seinen Marktwert stark mindern oder sogar vernichten. Verlust durch Schimmelpilze kann die Folge des Befalls durch Insekten sein und kann die Verluste zusätzlich noch steigern. Je nach Klima, Befallsort, den befallenen Pflanzenerzeugnissen, den logistischen Umgebungsbedingungen und auch der später geplanten Verwendung der Waren wird entschieden, welche Art der Begasung vorzunehmen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei dem Wissen der Begaser über die zu bekämpfenden Schädlinge zu. Biologische Grundkenntnisse über deren Lebensgewohnheiten, Entwicklungsgeschwindigkeit, Schadpotential und Empfindlichkeit gegenüber einem chemischen Wirkstoff sind unerlässlich. Bestimmte Begasungsmittel erfordern für die Gewährleistung ihrer Wirksamkeit die Einhaltung bestimmter Bedingungen, da sie zum Beispiel bei niedrigen Temperaturen oder hohen Luftfeuchtigkeiten nicht oder nur eingeschränkt wirksam sind.

Nur eine korrekte Auswahl des Begasungsmittels und dessen adäquate und bestimmungsgemäße Anwendung führen zu einer wirksamen Bekämpfung. So muss die Wirksamkeit des Begasungsmittels gegenüber den zu bekämpfenden Schaderregern und seinen Entwicklungsstadien sowie das Rückstandsverhalten im Rahmen der Zulassung im Vorfeld bereits getestet sein.

Da weltweit ganz unterschiedliche Arten der Speicherung angewandt werden, muss die Begasungstechnik vor Ort genau darauf angepasst werden. Die Getreidelagerung kann beispielweise zwischen grenzfällig baufälligen Getreidespeichern, sehr hochwertigen gasdichten Siloanlagen, ebenerdig mit gasdichter Folie umschlossenen Mieten bis hin zu gasdicht abgedeckten Bigbags, Sackstapeln oder abgedichteten Seecontainern oder CO2-Hochdruckanlagen variieren.

Die Begasung wird in der Regel vor Ort von länderspezifisch zertifizierten Begasungsunternehmen und geprüften Sachkundigen (Begasern) als Dienstleistung durchgeführt. Die Vorsichtsmaßnahmen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes sind sehr umfangreich und von großer Bedeutung. So kommt es auf eine optimale Abdichtung aller Undichtigkeiten an einem zu begasenden Gebäude, auf Sicherheitsabstände zu angrenzenden Wohn- und Arbeitsbereichen und andere Maßnahmen an, wie auf eine den Klima- und Umgebungsverhältnissen angepasste Lüftung und Freisetzung des Gases nach Ablauf der Einwirkzeit. Das Begasungspersonal benötigt während und nach der Begasung bei seinen Tätigkeiten eine optimale persönliche Schutzausrüstung.

Zu Qualitätszwecken muss die Gaskonzentration im begasten Objekt oder auch in der behandelten Ware bestimmt werden. Der Arbeitsbereich, in dem sich das Personal während des Begasungsvorgangs und bei der Lüftung aufhält, muss gleichfalls messtechnisch überwacht werden. In Einzelfällen wird auch die Emission durch Konzentrationsmessungen in der nahen Umgebung des begasten Objekts erfasst.

Ein Sonderfall stellt die Begasung von Getreidemühlen dar. Diese werden derzeit als von Vorräten geräumte leere Gebäude begast, weil das hierfür u. a. zugelassene Sulfurylfluorid unzulässig hohe Fluoridrückstände im mitbegasten Mehl in Fördereinrichtungen und Lagerbereichen  hinterlassen würde.

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit muss in der Regel eine bestimmte Mindestkonzentration eines Begasungsmittels über einen definierten Zeitraum hin aufrechterhalten werden. Um die Schädlinge wirkungsvoll abzutöten, können je nach Begasungsmittel hohe Konzentrationen zwischen 10 g/m³ bis 100 g/m³ erforderlich sein. Bei der Begasung großer Volumina bis 100.000 m³ sind die Aufwandmengen dann dementsprechend hoch.

Begasungen von Gebäuden und anderen Objekten

Die Begasung von Gebäuden und anderen Objekten wird aufgrund unterschiedlichster Erfordernisse durchgeführt. Ausgangspunkt der meisten Begasungen ist der Schädlingsbefall eines Gebäudes, der auf den Befall gelagerter Waren oder auch Einbauten aus Holz zurück geht. Der Befall kann sich auf Ritzen, Spalten, Fehlböden, Deckenbereiche, Verschalungen, Maschinen etc. erstrecken, in denen sich die Schadtiere verstecken können. Schwerwiegender Schädlingsbefall liegt vor, wenn er mit potenzieller Schädigung von Teilen der Gebäudestruktur einher geht, wie zum Beispiel bei Befall eines hölzernen Dachstuhls. Begasung erfolgt unter anderem auch zur Bekämpfung von Schädlingen in Lebensmittelverarbeitungsbetrieben, Bäckereien, Küchenbereichen und auch in Wohnbereichen (z. B. Messingkäfer, Lästlinge). Auch einzelne befallene Einrichtungsgegenstände, befallene hölzerne z. T. antike Kunstobjekte vor ihrer Restaurierung und Einlagerung in Museen können Begasungsobjekte sein.

Um Gebäude zu begasen, werden diese vorher sehr sorgfältig abgedichtet, zum Teil werden Zirkuszelt-ähnliche, große gasdichte Zelte verwendet, um eine effektive Begasung zu erzielen und gleichzeitig eine Ausbreitung des Begasungsmittels in die Nachbarschaft zu verhindern.

Auch Flugzeuge oder Schiffe werden bei Befall oder Befallsrisiko mit Schädlingen, zum Beispiel von Ratten oder Mäusen, vor Öffnen oder Entladen im Ankunftshafen begast. Auch hier kommt es auf eine effektive Begasung an, bei der die befallene Struktur bis in den kleinsten Winkel saniert werden muss, um das 100%-ige Abtöten von Schädlingen sicher zu stellen.

Kleinere Objekte werden zum Teil in Begasungskammern begast.

Begasung von Erdreich und Wurzelwerken von Pflanzen

Die Begasung von Erdreich und Wurzelwerken von Pflanzen wird angewandt, um bestimmte Kulturpflanzen wie Obst und Gemüse trotz Auftreten lokaler bodenbürtiger Schädlinge anbauen zu können. Hierzu werden die Anbauflächen mit speziellen Folien überspannt. In das Erdreich darunter werden Gase mit speziellen landwirtschaftlichen Geräten eingebracht mit dem Ziel, Schädlinge wie Insekten, deren Larven oder auch Würmer und Nematoden daran zu hindern, das Wurzelwerk der Pflanzen ertragsschädigend zu beeinträchtigen. Bei dieser Technik werden mittlerweile langsam verdampfende Flüssigkeiten eingesetzt, um eine gewünschte Langzeitwirkung zu erzielen und um ein kostenintensives Nachdosieren zu minimieren.

Zum Teil wird diese Technik auch in Treibhäusern eingesetzt. Hier können sich bei unzureichender Lüftung für den Menschen schädliche Konzentrationen bilden. In diesem Fall darf das Treibhaus nur mit entsprechendem Atemschutz betreten werden und Vorsichtsmaßnahmen, wie beim Confined Space Entry, sind einzuhalten.

Begasung von Seecontainern

Eine Begasung von insbesondere Seecontainern zur Einhaltung von Quarantänevorschriften des importierenden Landes wird seit Inkrafttreten des ISPM 15 in immer mehr Ländern und an einer stark steigenden Anzahl von Containern durchgeführt.

Da die in Containern transportierten Waren in der Regel auf Holzpaletten und mit Stauholz in den Container eingestellt werden, können auf diesem Wege mit befallenen Paletten Holzschädlinge in das importierende Land eingeschleppt werden. Um dies zu verhindern, können diese Holzpaletten entweder z. B. durch Hitzebehandlung oder durch Begasungsmitteln nach einem bestimmten Konzentrations-Zeit-Temperatur-Verhältnis entwest werden. Häufig werden diese Begasungen direkt im Container selbst durchgeführt, so dass sowohl das eingestellte Gut als auch der Containerinnenraum begast werden. Bei den Chemikalien, die sich im Container anreichern können, handelt es sich nicht nur um Begasungsmittel. Es können auch Bestandteile der geladenen Waren aus Konservierung- oder Herstellungsprozessen während des Transports in den Innenraum des Containers ausgasen. Um bei notwendigen Inspektionen des Zolls oder beim Öffnen des Containers beim Empfänger die beistehenden Personen vor möglichen Schadstoffen, die z. T. auch erst mit zeitlicher Verzögerung aus den begasten Gütern austreten können, zu schützen, müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. In vielen Häfen wird aus diesem Grund vor Öffnen eines Containers nach vorgeschriebener Deklaration und nach dem Vorsorgeprinzip die Belastung der Luft mit Kontaminanten/unerwünschten Stoffen gemessen, um Unfällen vorzubeugen.