Inhalt: Bekämpfung
Grundsätzlich können Pflanzenerzeugnisse während ihrer Lagerung von Schadorganismen befallen werden; dies ist bedingt durch die Nahrungskonkurrenz gewissermaßen ein Normalfall. Es kommt in der Folge zu Fraßschäden und einer Verschmutzung durch lebende und tote Schädlinge, Häute, Haare, Exkremente und Gespinste; Wärmeentwicklung aufgrund von Befall im Vorratsgut führt zu Feuchte und Schimmelbildung. Die Folgen können Qualitätsminderung und sogar Totalverluste sein.
In den Statistiken der EU, geführt und öffentlich einsehbar in den Berichten des sogenannten RASFF-Portals der Europäischen Kommission (Rapid Alert System for Food and Feed), werden z. B. für das Jahr 2014 ‚Nüsse/Nussprodukte und Saaten‘ an vierter Stelle der Produkte geführt, für die die meisten Warnmeldungen veranlasst worden waren. Ursachen, die im Einzelfall zu einer Beanstandung an den EU-Kontrollstellen geführt haben, können den Befunden im RASFF entnommen werden. Hier finden sich bei Vorratsgütern als Ursache für Auffälligkeiten bei Kontrollen hauptsächlich Mykotoxine, daneben Rückstände und Befunde mit Insekten und deren Entwicklungsstadien, Milben sowie in Einzelfällen Nager.
Diese Situation verdeutlicht, dass Maßnahmen zur akuten Bekämpfung von Schaderregen in ausreichendem Maße verfügbar sein müssen, um einer Massenvermehrung von Schaderregern nachdrücklich zu begegnen.
Um erzeugte Agrargüter pflanzlicher Herkunft sowohl aus Sicht der Ertragssicherung als auch des Verbraucherschutzes zu sichern, müssen die Erzeugnisse nach der Ernte ausreichend vor Schaderregern geschützt werden. Dafür stehen allgemein vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung und Vorbeugung, Abwehr und Sauberkeit sowie nicht-chemische, physikalische und biologische Alternativen zur Verfügung. Chemische Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen wie Begasungen und Spritzapplikationen kommen dann zum Einsatz, wenn bereits befallene Waren insbesondere nach Auftreten eines Massenbefalls verkehrsfähig gehalten sowie ein Masse- und Qualitätsverlust vermieden werden soll. In diesem Sinne dienen die genannten Maßnahmen und zugelassenen Schädlingsbekämpfungsmittel auch der Sicherheit der aus Pflanzen gewonnenen Lebens- und Futtermittel.