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Wissensportal Vorratsschutz: ein Garant für sichere Pflanzenerzeugnisse

Inhalt: Aktionsplan

Im sogenannten Nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist unter Punkt 6.1.5 ein ‚Aktionsplan zur Verbesserung der Situation im Vorratsschutz‘ initiiert worden. Ziel soll es sein, die zur Verfügung stehenden Maßnahmen zum Schutz unverarbeiteter und einfacher Pflanzenerzeugnisse zu erhalten, zu verbessern sowie neue zu entwickeln, um ausreichende vorbeugende und direkte, nichtchemische und chemische Pflanzenschutzverfahren sowie ein Resistenzmanagement für Anwendungen im Einsatzgebiet ‚Vorratsschutz‘ verfügbar zu machen.

Das erklärte Ziel des NAP lautet in diesem Zusammenhang, bis zum Jahr 2023 in 80 % aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung zu stellen.

Eine weitere Maßnahme im Rahmen des NAP beinhaltet die Entwicklung einer spezifischen Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz.

Weiterführende Informationen zu den Themenfeldern des Nationalen Aktionsplans:

https://www.nap-pflanzenschutz.de/

Inhalt: Was besagt die Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz?

Der Entwurf der Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutzschutz im Sektor Vorratsschutz (IPS-VS) wurde unter Federführung des JKI und in enger Zusammenarbeit mit relevanten Verbänden erarbeitet und im Rahmen des BÖLN-Projekts „Erarbeitung von spezifischen Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz und den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau“ bis Ende 2015 gefördert.

Für die Entwicklung der Leitlinie IPS-VS war es zuerst erforderlich, die acht allgemeinen Grundsätze des Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG den Bedin­gungen des Vorratsschutzes anzupassen. Darauf aufbauend erfolgte im speziellen Teil der Leitlinie IPS-VS die Zuordnung einzelner Maßnahmen zu den Grundsätzen und deren Unterpunkte unter Berücksichtigung der Schädlingsgruppen „Käfer“, „Motten“, „Milben/Staubläuse“, „Nager/Wirbeltiere“ und „Lagerpilze“. Die Aufnahme oder Streichung von Maßnahmen und Verfahren in die Leitlinie wird dabei jeweils an deren Praktikabilität festgemacht. Hierbei wird unterschieden zwischen „praktikabel“ und „eingeschränkt praktikabel, Zusatzinformation beachten“. Wesentliche Kriterien für die Praktikabilität sind: wirksam, wirtschaftlich und bewährt/verbreitet. Maßnahmen, die noch im Stadium der Forschung stecken, werden nicht aufgenommen. Die Leitlinie IPS-VS spricht die beruflichen Verwender von Vorratsschutzmitteln, Betriebsleiter sowie Bera­ter und Händler an.

Die Leitlinien sind Ende April 2019 in Kraft getreten, in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen und im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Vom: 02.05.2019
BAnz AT 23.05.2019 B3


Mit dem Projekt VSnet wird die Leitlinie des integrierten Pflanzenschutzes im Sektor Vorratsschutz in der gesamten landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette bekannt gegeben. Zu diesem Zweck wird in sieben Demonstrationsbetrieben die Praxistauglichkeit der Leitlinie und der darin beschriebenen Vorratsschutzmaßnahmen vorgeführt. Dies schließt auch Lösungsansätze ein, die deutlich über die gute fachliche Praxis hinausgehen.

https://www.netzwerk-vorratsschutz.de/vsnet/de/home

Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes und für den Pflanzenschutz im ökologischen Landbau im Vorratsschutz Empfehlungen für die Praxis