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Wissensportal Vorratsschutz: ein Garant für sichere Pflanzenerzeugnisse

Inhalt: Vorratsschutz und Lebensmittelherstellungskette

Welche Aspekte sind für den Vorratsschutz in der Lebensmittelherstellungskette von Bedeutung?

In Deutschland werden circa 75 % der Getreideerzeugnisse, ein klassisches Vorratsgut pflanzlicher Herkunft, zu Lebens- und Futtermitteln verarbeitet. Diese Fakten zeigen, dass der Vorratsschutz nicht nur Teil der Primärproduktion ist, sondern für die genannte Zweckbestimmung schon während der Lagerung auch Aspekte eines vorbeugenden Verbraucherschutzes zu beachten sind. Ziel der Anstrengungen ist es dabei, die Verbraucher nicht nur ausreichend, sondern zugleich mit sicheren und  hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen, die nachhaltig produziert worden sind.

Unter dem Eindruck von Lebensmittelskandalen wurde das Lebensmittelrecht in Europa grundlegend überarbeitet und harmonisiert. Das europäische Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit aus dem Januar 2000 prägte einen gesundheitlichen Verbraucherschutz, einschließlich eines präventiven Risikomanagements und eines Kontrollsystems. Dieser Ansatz bildet die Grundlage für die entsprechenden europäischen Bestimmungen, gesundheitlich unbedenkliche, sichere und genusstaugliche, weder verdorbene noch ekelerregende Lebensmittel zu produzieren (z. B. Artikel 2, Verordnung (EC) Nr. 852/2004; §2 LMHV). Nach dem europäischen Grundsatz „Vom Acker bis zum Teller“ wird die Lebensmittelherstellungskette fortan als Gesamtheit betrachtet. Von der Primärerzeugung auf der Agrarfläche bis zum Verzehr beim Verbraucher sind dabei alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln und Futtermitteln eingebunden.

Aus diesem Verständnis heraus wird der Vorratsschutz als ein Teil dieser Wertschöpfungskette verstanden, so dass auch beim Schutz von Vorräten pflanzlicher Herkunft zunehmend die verschiedensten gesetzlichen Regelungen wie die europäischen Verordnungen  zur Lebensmittelsicherheit und -hygiene ganz selbstverständlich zu beachten sind. Dies trifft insbesondere auf pflanzliche Erzeugnisse zu, die für den menschlichen Verzehr und die Verfütterung an Tiere zur Lebensmittelgewinnung vorgesehen sind.

So dürfen nach den Vorgaben des nationalen Lebens- und Futtermittelgesetzbuches folglich z. B. keine Kontaminanten und tierischen Schaderreger in Lebens- und Futtermitteln enthalten sein oder gar Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überschritten werden (Rückstandshöchstmengen-Verordnung). Zudem sind für die Beförderung, die Lagerung und die Behandlung von Primärerzeugnissen am Erzeugungsort bis zum Lebensmittelbetrieb spezielle Hygienevorschriften festgelegt worden (Anhang I, Hygieneverordnung). Danach müssen Lebensmittelunternehmer, die Pflanzenerzeugnisse erzeugen oder ernten, angemessene Maßnahmen treffen, um u.a.

  • Primärerzeugnisse vor Kontaminationen, z. B. durch Pflanzenschutzmittel und Biozide, Tiere und Schädlinge zu schützen
     
  • Pflanzenschutzmittel und Biozide nach den einschlägigen Vorschriften korrekt zu verwenden
     
  • hygienische Lagerbedingungen und saubere Lagereinrichtungen sicherzustellen
     
  • die Verwendung von Pestiziden und/oder das Auftreten von gesundheitsrelevanten Schädlingen rückverfolgbar zu dokumentieren und die Aufzeichnungen aufzubewahren.