Inhalt: Schutz der Vorräte
Der Schutz von Vorräten insgesamt betrifft alle geernteten Güter in allen Stufen der Wertschöpfungskette: von der Ernte beim Landwirt über Mühlen, Lager- und Verarbeitungsbetriebe, dem Handel bis zum Verbraucher in privaten Haushalten.
Im Bereich des Vorratsschutzes von trockenen Produkten geht es um den Schutz der Pflanzenerzeugnisse, ausgenommen verarbeitetes Holz. Pflanzenerzeugnisse definiert das Pflanzenschutzgesetz als Erzeugnisse, die unverarbeitet oder nur durch einfache Verfahren wie Mahlen, Trocknen oder Pressen bearbeitet worden sind. Zu den trockenen Vorräten zählen insbesondere Getreide und Getreidemahlerzeugnisse, Mais, fetthaltige Samen, Stärke, Expeller, Schalenobst, Hülsenfrüchte, Trockenfrüchte und -gemüse, Gewürze, Trockenkräuter, Arzneipflanzen, Rohkaffee und –kakao, Tee und teeähnliche Erzeugnisse, Hopfen, Heu, Tabak sowie Räumlichkeiten (z. B. Mühlen, Speicher, Lagerraum, Container, Silo, Schüttlager, Druckkammer).
Ausgenommen davon sind Pflanzen, d. h. lebende Pflanzen oder lebende Teile von Pflanzen, einschließlich Frischobst, Gemüse und Samen zur Vermehrung. Dieser Nachernteschutz leicht verderblicher Erzeugnisse, aber auch der Schutz länger lagerfähiger lebender Teile von Pflanzen wie Kartoffeln und Äpfel wird im JKI von den entsprechenden Fachinstituten wahrgenommen.
Der Schutz trockener Vorräte pflanzlicher Herkunft sieht nach den Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes Maßnahmen in drei Bereichen vor: Vorbeugung, Vermeidung und Bekämpfung!