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Inhalt: Was sind Vorratsschutzmittel?

Pflanzenschutzmittel, die im Einsatzgebiet ‚Vorratsschutz‘ angewendet werden, dienen nach gesetzlichen Bestimmungen dem Schutz von Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen.

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden die für den Vorratsschutz zutreffenden Kulturen/Objekte und Erzeugnisgruppen nach beispielweise der botanischen Systematik und der Zweckbestimmung des Mittels sinnvoll zusammengefasst. Dabei wird für das gesamte Einsatzgebiet darauf geachtet, dass möglichst keine Indikationslücken entstehen. Gerade bei der Festlegung der Anwendungen im Vorratsschutz müssen diesbezüglich die verschiedensten Vorratsgüter (z.B. Mehle, Gries, Trockenobst, vorratslagerndes Getreide,) und Räumlichkeiten (z. B. Container, Schüttlager, Silo, Sackstapel) in ihrer Kombination mit Schaderregern und deren Entwicklungsstadien berücksichtigt werden.
Pflanzenschutzmittel sind entsprechend den zugelassenen Anwendungsgebieten und  bestimmungen sowie nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes zu verwenden. Die chemische Bekämpfungsmaßnahme ist dabei nach der guten fachlichen Praxis und den Bestimmungen des integrierten Pflanzenschutzes auf das notwendige Maß beschränkt, damit Mensch, Tier und Umwelt keinen unnötigen Stoffeinträgen ausgesetzt werden. Zudem müssen auch Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Pflanzenerzeugnissen die Anforderungen des gesetzlich verankerten Vorsorgeprinzips erfüllen und im Rahmen der Zulassung eine umfassende wissenschaftliche Bewertung durchlaufen. Ein Hauptziel der europäischen Pflanzenschutzgesetzgebung ist die Sicherheit der aus Pflanzen gewonnenen Lebens- und Futtermittel und die Erfüllung der Gesundheits- und Qualitätsanforderungen an Nutzpflanzen in allen Mitgliedstaaten.

Welche Wirkstoffe kommen in zugelassenen Vorratsschutzmitteln vor?

Die Zahl der Wirkstoffe hat sich in den letzten Jahren stabilisiert und liegt derzeit bei insgesamt zehn Einschnitte gab es durch z. B. den Wegfall von Wirkstoffen wie Methylbromid, Dichlorvos, Stickstoff, Pirimiphosmethyl und Blausäure auf EU-Ebene. In der Mehrzahl der Fälle sind diese Wirkstoffe nicht durch fehlende Wirksamkeiten der Anwendungen im Vorratsschutz während des europäischen Bewertungsverfahrens negativ bewertet worden, sondern vornehmlich bedingt durch z. B. kritische Rückstandsbildungen und Expositionen der Anwender sowie aufgrund unerwünschter Auswirkungen für den Naturhaushalt.
Derzeit kommen folgende Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln für den Vorratsschutz vor:

  • Aluminiumphosphid
  • Cypermethrin
  • Deltamethrin
  • Kieselgur
  • Kohlendioxid
  • Magnesiumphosphid
  • Monophosphan
  • Pyrethrine
  • Sulfuryldifluorid
  • Zinkphosphid

Mit einer gewissen Vorlaufzeit vor dem Genehmigungsende müssen für die in der  EU genehmigten Wirkstoffe Anträge auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigungen gestellt werden. Eine Genehmigung endet nach 10 Jahre bis 15 Jahren. In verschiedenen Arbeitsprogrammen werden dann die Wirkstoffe nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erneut überprüft. Das Verfahren ist in entsprechenden Durchführungsverordnungen geregelt. Die aktuell im Vorratsschutz verwendeten Wirkstoffe befinden sich in diesen Überprüfungsprogrammen bzw. sind bereits abschließend bewertet. So sind die Genehmigungen für Kieselgur und Kohlendioxid erneuert worden:

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/2101 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2020 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Kieselgur (Diatomeenerde) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bis zum 31. Januar 2036 genehmigt worden.

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/437 DER KOMMISSION vom 16. März 2022 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Kohlendioxid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bis zum 30. April 2037 genehmigt worden.

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/2049 DER KOMMISSION vom 24. November 2021 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Cypermethrin als Substitutionskandidat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission

Welche Vorratsschutzmittel sind in Deutschland zugelassen?

Die zugelassenen chemischen Pflanzenschutzmittel, die im Vorratsschutz zugelassen sind und eingesetzt werden können, sind bezogen auf die Wirkstoff- und Mittelpalette in den letzten Jahren insgesamt zurückgegangen. Gründe dafür sind u. a. nicht erteilte Genehmigungen von Alt-Wirkstoffen, ausgelaufene Zulassungen ohne erneute Beantragung einer Zulassung und ein Antragsrückgang durch die Zuordnung zu Biozidprodukten.

Für die hier betrachteten chemischen Bekämpfungsmaßnahmen im Einsatzgebiet ‚Vorratsschutz‘ stehen in Deutschland aktuell (Dezember 2025) insgesamt 24 zugelassene Pflanzenschutzmittel (ohne Vertriebserweiterungen) mit etwa 270 verschiedenen Anwendungen zur Verfügung. Die Zahl der Insektizide liegt bei derzeit 23 Vier der Insektizide, mit den Wirkstoffen Kohlendioxid und Kieselgur, haben zusätzlich eine akarizide Wirkung und sind jeweils auch für diese Indikation zugelassen. Im Vorratsschutz im Bereich des Pflanzenschutzes ist derzeit nur noch ein einziges Rodentizid, dieses mit dem Wirkstoff Zinkphosphid, zugelassen.

Der aktuelle Zulassungsstand bei Pflanzenschutzmitteln ist in der online-Datenbank des BVL abrufbar:

Die aktuelle Auswahl für den ökologischen Landbau listet das BVL ebenfalls regelmäßig:

Von den neun insektiziden Wirkstoffen der in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel wirken fünf über die Gasphase und allein drei davon auf Phosphorwasserstoffbasis. Eines der Begasungsmittel ist Sulfurylfluorid, neben Kohlendioxid, da insbesondere in Hochdruckanlagen angewendet wird.

Bei dem sulfurylfluoridhaltigen Mittel ist zu beachten, dass nur die Bekämpfung von postembryonalen Stadien, also Larven bis Imago in der Zulassung vorgesehen ist, die Eistadien aber ausgenommen sind. Ein Ergebnis der unter den Gegebenheiten der Anwendungen in der Praxis nicht eindeutig belegten Wirksamkeiten, insbesondere bei niedrigeren Temperaturen unter 20 °C. Das Pflanzenschutzmittel ProFume ist zudem mit Anwendungen im Laub- und Nadelholz zugelassen, dies für die Behandlung von Rundholz und Verpackungsholz zur Verschiffung. Aufgrund angestiegener Exporte von Borkenkäfer-Kalamitätsholz bei insbesondere Fichte sind die Inlandsabsatzzahlen von Sulfurylfluorid seit 2019 stark angestiegen (bis auf 205,0 Tonnen in 2020). Mit dem Rückgang gefällten Kalamitätsholzes sind auch die Quarantäne-Pre-shipment-Behandlungen zurückgegangen, in 2024 wurde ein Inlandsabsatz von Sulfurylfluorid von 60,5 Tonnen gemeldet. 

ProFume mit Sulfurylfluorid als Wirkstoff wird auch für Quarantänebehandlungen im Export nach Australien und Neuseeland eingesetzt, dies nach § 29 PflSchG für ProFume gegen die Braunmarmorierte Baumwanze (BMSB) und ab 2025 als gegenseitige Anerkennung aus Belgien. 

Kohlendioxid ist als Insektizid und Akarizid in Deutschland im Pflanzenschutz nur für das Einsatzgebiet ‚Vorratsschutz‘ zugelassen. Die Inlandsabgabe dieses inerten Gases ist seit 1990 im Vorratsschutz stark angestiegen, auf eine Menge von 16662 t im Jahr 2024. Diese Menge entspricht einem Anteil von etwa 95% aller in Deutschland abgegebenen und ausgeführten Wirkstoffe in der Gruppe ‘Insektizide, Akarizide (einschliesslich Synergisten)‘. Kohlendioxid wird insbesondere zur Behandlung hochwertiger Pflanzenerzeugnisse in Druckkammern eingesetzt. Bei der Anwendung müssen u. a. die technischen Spezifikationen der Druckkammern, die vollständige Durchdringung der Ware, die ausreichende Verdrängung von Luftsauerstoff bei gleichzeitiger Vermeidung von Lufteinschlüssen in den Waren berücksichtigt werden.

Mit dem 31.04.2016 endete die Zulassung für Actellic 50 in Deutschland (Abverkaufsfrist bis Ende Oktober 2016, Aufbrauchfrist bis Ende April 2018). Pirimiphos-methyl-haltige Pflanzenschutzmittel im Vorratsschutz standen ohnehin nach der Beschränkung der Anwendung gemäß der Richtlinie 2011/31/EU nur noch bedingt für die Behandlung von vorratslagerndem Getreide auf dem Fördergutstrom bei der Umlagerung und somit nicht mehr für den Einsatz handgeführter Geräte zur Verfügung. Nach weiteren Zulassungsänderungen Ende 2013 waren zuletzt in Deutschland neben Mais zusätzlich Reis, Roggen und Buchweizen von pirimiphos-methyl-haltigen Pflanzenschutzmitteln ausgenommen. Der Wirkstoff selbst ist mit Stand Oktober 2019 in der EU bis 31. Juli 2020 genehmigt (Durchführungsverordnung EU 2019/707).

Seit 2011 ist der Wirkstoff Deltamethrin in zugelassenen Kontaktmitteln (ohne Vertriebserweiterungen) in Deutschland im Vorratsschutz vertreten, was die genannten Einschränkungen für Anwendungen im bäuerlichen Lager bei pirimiphos-methyl-haltigen Pflanzenschutzmitteln teilweise auffangen konnte. 

Für den ökologischen Landbau haben in Deutschland gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 für den Einsatz im Vorratsschutz lange lediglich Pflanzenschutzmittel mit Pyrethrinen zur Verfügung gestanden, und zwar nur gegen Käfer und Motten in Räumen. Hier bestand ein erkennbarer Entwicklungsbedarf für Alternativmittel und Methoden. Zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln im Öko-Anbau konnte deshalb u. a. die Listung der Wirkstoffen Kieselgur und Kohlendioxid als Betriebsmittel in der entsprechenden ÖKO-Verordnung (EG) 889/2008 beitragen. Da letztere Stoffe bereits als Pflanzenschutzmittelwirkstoffe genehmigt (Anhang 1107/2009) und für Anwendungen im Vorratsschutz in Deutschland zugelassen sind, stehen sie seit Ende April 2016 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/673 der Kommission nun auch für Pflanzenschutzmaßnahmen bei ökologisch erzeugten Pflanzenerzeugnissen zur Verfügung (Verordnung (EG) Nr. 889/2008, Anhang II, ‚Pestizide – Pflanzenschutzmittel). 

Aufgrund der geringen Zahl an verfügbaren Pflanzenschutzmitteln mit unterschiedlichen Wirkmechanismen (IRAC) und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit einer Resistenzvorbeugung müssen gerade im Vorratsschutz Pflanzenschutzverfahren optimiert und mit der erforderlichen Sachkunde unter Berücksichtigung der guten fachlichen Praxis angewendet werden. Zielgenaue und maßgeschneiderte Anwendungen helfen nachhaltig, die Wirksamkeit zugelassener Pflanzenschutzmittel zu erhalten, damit diese Betriebsmittel als ein wichtiges Element des integrierten Pflanzenschutzes zur Verlustminderung in der Wertschöpfungskette sowie zur Erhaltung der Qualität und Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln auch zukünftig beitragen können.

Die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln ist wichtig, weil es nach den gegenwärtigen Erkenntnissen und Möglichkeiten (noch) keinen praxistauglichen Ansatz gibt bzw. weil die Wirksamkeitslücke bei biologischen Mitteln bisher nicht geschlossen werden konnte, ganz ohne Pflanzenschutzmittel die Vorräte in der Qualität und Menge zu erhalten, wie sie für eine ausreichende Versorgung mit sicheren, gesunden und bezahlbaren Lebens- und Futtermitteln gebraucht werden: ein nachhaltiger, standortgerechter und optimierter chemischer Vorratsschutz nach den Prinzipien des Integrierten Pflanzenschutzes trägt insofern auch zur Ernährungssicherung der aus Pflanzenerzeugnissen gewonnenen Lebens- und Futtermittel bei.